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Eliten- und Volksbildung im Zarenreich während des 18. und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Studien zu Diskurs, Gesetzgebung und Umsetzung

Subject Area Modern and Contemporary History
Term from 2002 to 2003
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5387157
 
In der vorliegenden Habilitationsschrift wird erstmalig das staatliche Schulwesen des Zarenreiches in Gesetzgebung, deren vorausgehenden Debatten und der folgenden Umsetzung über einen längeren Zeitraum jenseits tradierter Epochengrenzen untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob sich durch staatliche Bildungsmaßnahmen, angelehnt an Karl-Ernst Jeismann, ein Sozialkörper entwickeln konnte, der wesentlich durch den Faktor Bildung gekennzeichnet war. Zu diesem Zweck wurden neuentstandene Bildungsinstitutionen unter Peter I. und seinen Nachfolgerinnen untersucht, die immerhin den Nukleus einer Bildungsschicht konstituierten, die den Diskurs über Bildung in der Epoche Katharinas II. - etwa in der Generaldebatte der Gesetzbuchkommission - tragen konnte. Dieser Diskurs führte zum katharinäischen Schulstatut von 1786, mit dem das Land erstmals mit einem jederzeit ausbaufähigen Netz von Schulen überzogen wurde, die ihre Arbeit auch erfolgreich aufgenommen hatten, als mit den Schulreformen Alexanders I. 1803/1804 dieses Netz erheblich engmaschiger geknüpft wurde. Die Schulstatuten zur Zeit Katharinas II. und Alexanders I. eröffneten auch nichtadeligen Untertanen den Zugang zur Bildung. Nicht ein neuer Sozialkörper bildete sich heraus, aber doch eine Funktionselite, die im wesentlichen über ihre Bildungsqualifikation definiert war und auf die sich der Staat auch dann noch angewiesen sah, als Teile der Funktionselite letztlich aufgrund ihrer erworbenen Bildung im zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts in Opposition zur Staatsform gerieten ließen. Russland besaß damit ein Schulwesen, das weitaus "moderner" war, als die Staats- und Gesellschaftsverfassung des Zarenreichs.
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