Detailseite
Das Englische Internationale Gesellschaftsrecht
Antragstellerin
Barbara Höfling
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5388027
Das internationale Gesellschaftsrecht befasst sich mit der Frage, welches nationale Recht auf eine Gesellschaft anwendbar ist. Im wesentlichen werden zwei konträre Theorien vertreten: Die auch in Deutschland noch vorherrschende Sitztheorie wendet das Recht des Staates auf eine Gesellschaft an, in dessen Territorium die Gesellschaft ihren tatsächlichen Verwaltungssitz hat. Die in England anwendbare Gründungstheorie wendet auf Gesellschaften das Recht an, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde, ohne dass dafür eine tatsächliche Verbindung zu diesem Staat erforderlich ist, so dass letztlich eine Rechtswahlfreiheit für Gesellschaften besteht. Die Sitztheorie sieht sich aufgrund aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs im Konflikt mit der europarechtlich gewährleisteten Niederlassungsfreiheit, so dass ihr Fortbestand zweifehlaft ist. Da die restriktive Sitztheorie in Deutschland vor allem mit Blick auf den Gläubigerschutz gerechtfertigt wird, stellt sich die Frage, wie dieser in einer Rechtsordnung wie der englischen gewährleistet wird, die eine Rechtswahlfreiheit gewährt. Die Untersuchung konzentriert sich nicht nur auf das deutsche und englische Gesellschaftsrecht, sondern auch auf das v.a. in England damit eng verwobene Insolvenzrecht. Dabei wird gezeigt, dass beide Rechtsordnungen sich mit identischen praktischen Problemen konfrontiert sehen, die sie im Ergebnis auch auf ähnliche Weise lösen, wenn auch mit unterschiedlichen rechtstechnischen Mitteln. Das englische Recht kann dabei als Beispiel dienen, wie Gläubiger- und Verkehrsschutz auch unter Anwendung der Gründungstheorie, also bei Gewährung einer Rechtswahlfreiheit efffektiv gewährleistet werden können.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
