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Organisationsverschulden in Unternehmen

Fachliche Zuordnung Statistik und Ökonometrie
Förderung Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5388045
 
Die Leistungsebene größerer Betriebe und Unternehmen wird zunehmend über die Rechtsfigur des Organisationsverschuldens für Rechtsgutschädigungen strafrechtlich verantwortlich gemacht, die zwar nicht unmittelbar von ihnen verursacht wurden, aber durch eine gefahrenminimierende Organisation vielleicht vermieden werden hätten können. Die vorliegende Untersuchung hatte sich am Beispiel der strafrechtlichen Produkthaftung zum Ziel gesetzt, diese neue Zurechnungsfigur zu analysieren und Abweichung zum herkömmlichen Erfolgsstrafrecht zu verdeutlichen. Dabei hatte sich gezeigt, dass der Begriff des Organisationsverschuldens sowohl im Verbandsstrafrecht, als auch im klassischen Erfolgsstrafrecht ausschließlich ergebnisorientiert definiert wird. Er beeinflußt sämtliche Zurechnungsstufen der strafrechtlichen Zurechnung (Kausalität, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeitsbestimmung udgl.), ohne dass jedoch eine einheitliche Methodik der Bestimmung von Organisationspflichtverletzungen erkennbar wäre. Deshalb wurde hier vorgeschlagen, das Strafrecht in diesem Bereich durch ein spezielles Eignungsdelikt der Organisationspflichtverletzung zu ergänzen, das in stärkerem Maße als andere Strafnormen an technische Normen der jeweiligen Verkehrskreise angebunden wird.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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