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Präimplantationsdiagnostik als Rechtsproblem
Antragstellerin
Barbara Böckenförde-Wunderlich
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2002 bis 2003
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5390280
Die Dissertation befasst sich mit der rechtlichen Würdigung der Präimplantationsdiagnostik, einem zyto- und molekulargenetischen Untersuchungsverfahren zur Erkennung genetischer Defekte und Chromosomenaberrationen am künstlich erzeugten Embryo. Die Arbeit beginnt nach einer kurzen Einführung in die Thematik mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen der PID. Es folgt eine knappe Darstellung der unterschiedlichen Regelungsansätze in Europa, auf die Rechtslage in Großbritannien wird ausführlich eingegangen. Der Blick nach England erhält einen besonderen Reiz dadurch, als dort eine geschriebene Verfassung, die für die nach der Geburt des ersten Retortenbabies aufgetretenen und in einem Gesetz zu lösenden Probleme einen Rahmen hätte bieten können, nicht existiert. Die deutsche Rechtslage wird zunächst im Hinblick auf das ärztliche Ethos und die kodifizierten Standesregeln der Ärzte beurteilt. Im Anschluss daran wird die Frage nach der Vereinbarkeit der PID mit der derzeitigen Fassung des Embryonenschutzgesetzes, als der nächsthöheren Normstufe, erörtert. Die dieser Erörterung folgende verfassungsrechtliche Würdigung der Präimplatationsdiagnostik bildet einen Schwerpunkt der Arbeit. In diesem Abschnitt findet eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage statt, wieweit dem Embryo der Achtungsanspruch der Menschenwürde und ein Recht auf Leben zukommt; es werden die im Grundgesetz möglicherweise bestehenden Grenzen für eine Gesetzgebung hinsichtlich der PID aufgezeigt.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
