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Sanctions for dangerous offenders in Germany: legal and criminological perspectives

Subject Area Criminal Law
Term from 2002 to 2005
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5402433
 
Die Untersuchung liefert einen Beitrag zur Systematisierung desMaßregelrechts anhand der allgemeinen Grundsätze der Gefährlichkeitund der Verhältnismäßigkeit. Maßregeln sind nach demdeutschen Kriminalrecht bestimmte Sanktionen, die ausschließlichZwecken der Individualprävention dienen und damit diePalette der Strafen ergänzen sollen. Die Untersuchung konzentriertsich in erster Linie auf die Voraussetzungen für diegerichtliche Anordnung der drei freiheitsentziehenden Maßregeln,die das Strafgesetzbuch vorsieht, nämlich der Unterbringungin einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), derUnterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) und derSicherungsverwahung (§ 66StGB). Das vorrangige Konzept derGefährlichkeit verweist auf die künftige Begehung erheblicherDekikte, die von bestimmten Straffälligen erwartet werden unddurch die Intervention der Maßregel verhindert werden sollen.Es ist von möglichst aussagekräftigen Prognosen abhängig. Damitenthält es zugleich ein begrenzendes Element: jenseits nachvollziehbarerGefährlichkeitsprognosen soll keine Maßregelverhängt werden. Dagegen ist die Forderung nach VerhältnismäßigkeitAusdruck eines verfassungsrechtlich verankerten allgemeinenRechtsgrundsatzes, der sich vor allem bei der Begrenzungder Vollstreckungsdauer auswirkt. Die Untersuchung verbindetrechtssystematische und kriminologische Ansätze; die Interpretationvon Rechtsvorschriften erfolgt unter Einbeziehung empirischerForschungsergebnisse einschließlich des internationalenForschungsstands.
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