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Friedenszonen in Tigray und Eritrea unter Druck - Identitätskonstruktion, soziale Kohäsion und politische Stabilität

Fachliche Zuordnung Politikwissenschaft
Förderung Förderung von 2003 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5412973
 
Das interdisziplinär angelegte Projekt beschäftigt sich mit regionalen Friedenszonen am Horn von Afrika am Beispiel Eritrea und Tigray/Äthiopien. Trotz zwischenstaatlicher Konflikte - begleitet von sozialen Umbrüchen - wurde in den meisten Regionen nach innen hin überwiegend Frieden bewahrt. Trotz mangelnder Fähigkeit der politischen Eliten auf Regierungsebene, zivile Konfliktaustragugnsmechanismen zu entwickeln, kam es nicht zu gewaltsamer Austragung von politischen, ethnischen oder sozialen Konflikten. Das Zusammenwirken der traditionellen Regelsysteme mit den Wertordnungen der heute regierenden ehemaligen Befreiungsbewegungen soll untersucht werden, wobei auch drittens der zunehmende Einfluss westlich-moderner Normen berücksichtigt werden soll. Es soll exemplarisch anhand von Landverteilungs- und Ressourcenzuteilungsfragen eruiert werden, wie lokale friedliche Konfliktaustragung (bzw. bloße Konfliktvermeidung) ermöglicht wird. Im Vergleich von Friedenszonen in zwei neopatrimonialen Staaten mit ähnlichem kulturellen und sozialgeschichtlichen Hintergrund, aber unterschiedlichen politischen Verfassungen - national- und sozialrevolutionäres Einparteisystem (Eritrea) vs. `Fassadendemokratie' mit ethnischem Föderalismus (Äthiopien) - soll der Einfluss traditioneller bzw. neugeschaffener politischer Wertvorstellungen auf lokale Entscheidungsprozesse herausgearbeitet werden. Insgesamt geht es um die Analyse der Frage, warum im Unterschied zu vielen anderen afrikanischen Staaten (Staatsverfall) die innergesellschaftliche Stabilität gewahrt werden konnte. Gleichwohl gilt auch zu klären, ob und wie die kunstvoll konstruierte soziale Kohäsion in diesen Friedenszonen angesichts gesamtpolitisch zunehmend repressiver Herrschaftsstrukturen nachhaltig sein kann.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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