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Kollektive Rechte in der Wiedergutmachung von Systemunrecht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung in 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5417966
 
Sowohl im innerstaatlichen Recht als auch im Völkerrecht werdenkollektive Rechte immer wichtiger. Es fehlt aber an einerwissenschaftlichen Fundierung (Dogmatik). Die Arbeit entwickeltanhand der Fallstudie des Wiedergutmachungsrechts aus den dortangelegten kollektiven Rechten eine Dogmatik, die allgemeineGrundlagen für die wissenschaftliche Erfassung kollektiverRechte im Öffentlichen Recht bietet. Als Ausgangspunkt dientdie Wiedergutmachung von NS- und von SED-Unrecht in Deutschlandsowie ausländische Wiedergutmachungsrechte nach dem Ende des 2.Weltkriegs und des Kommunismus. Besonders reichhaltiges Materialliefert die deutsche Wiedergutmachung von NS-Unrecht, wozugunsten von drei Gruppen (Juden, deutsche Sinti und Roma,Schwule und Lesben) kollektivrechtliche Instrumente jeweilseigener Art entwickelt wurden. Ausgehend von den Erkenntnissen,die eine genaue Analyse der Fallstudie Wiedergutmachungliefert, werden die allgemeinen rechtlichen Strukturen, indenen kollektive Rechte auch jenseits der Wiedergutmachungbestehen können, entwickelt. Die relevanten Punkte hierfür sinddie soziologischen Vorgaben, der verfassungsrechtliche Rahmen,völkerrechtliche Bezüge bei grenzüberschreitenden Sachverhalten,die inhaltliche Ausgestaltung der kollektiven Rechte sowiedie Rechtsstrukturen beim Träger kollektiver Rechte. Auf dieseWeise kann der rechtsdogmatische Gehalt, der in dem abgeschlossenenund daher für eine Analyse besonders geeigneten Rechtsgebietder Wiedergutmachung angelegt ist, für die heutige Wissenschaftund Rechtsanwendung fruchtbar gemacht werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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