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Die Debatte über Monarchie und Freiheitsideen in der Literatur und im politischen Denken der englischen Renaissance
Antragsteller
Professor Dr. Wolfgang G. Müller
Fachliche Zuordnung
Europäische und Amerikanische Literatur- und Kulturwissenschaften
Förderung
Förderung von 2004 bis 2007
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5421494
Das Projekt ist Teil des Paketantrags "Kollektive Freiheitsvorstellungen" sowie eines längerfristigen Forschungsvorhabens des Antragstellers zur politischen Literatur und zu verfassungsrechtlichen Theorien in der Renaissance. Ziel ist es herauszuarbeiten, daß es schon vor dem jakobäischen Zeitalter, das mit der Thronbesteigung Jakobs I. (16o3) begann und mit der Hinrichtung Karls I. (1649) schloß, eine Debatte über die Frage von Monarchie und Freiheit in England gab, die im politischen Schrifttum und der Literatur geführt wurde. Zu untersuchen sind theoretische und literarische Diskurse von Sir Fortescues verfassungsrechtlichen Schriften aus dem späten 15. Jahrhundert bis zu Shakespeares Julius Caesar und Hamlet an der Wende des 16. zum 17. Jahrhundert. Der Fokus der Untersuchung liegt auf den politischen Grundbegriffen Monarchie und Freiheit. Der Freiheitsgedanke tritt immer dann hervor, wenn es um die Frage der Beratung der Könige ("counsel"), um den rechtlichen Schutz des Königtums vor Tyrannei, um die Einschränkung der Macht der Herrscher und die gemischte Herrschaftsform und damit zusammenhängend die Rolle des Parlaments in der Monarchie geht. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen Konzepte der kollektiven Freiheit, die Freiheit des Landes oder der Stadt und die republikanische Freiheit oder Volksfreiheit. Auch Individualfreiheiten sind, wie zu zeigen ist, in dem Zeitalter an kollektive Freiheit gebunden. Die Redefreiheit ist politisch von Bedeutung in bezug auf eine größere Gruppe oder Gemeinschaft, zum Beispiel den Kronrat oder das Parlament. Methodisch ist die Untersuchung mit gewissen Einschränkungen dem Neuhistorismus (New Historicism) verpflichtet, demzufolge der literarische Diskurs gleichberechtigt mit anderen Diskursen an den politischen und ideologischen Auseinandersetzungen der Zeit partizipiert und damit dazu beiträgt, die historische Wirklichkeit zu konstituieren.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen