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Der Schutz literarischer Urheberschaft im alten Rom

Antragstellerin Katharina Schickert
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2003 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5424727
 
Das Rom der klassichen Antike kannte kein umfassendes Recht desUrhebers an seinem Werk. Die Arbeit zeigt, dass die literarischeUrheberschaft gleichwohl nicht schutzlos gestellt war. Romverfügte über ein in sich schlüssiges System zum Schutz literarischerUrheberschaft, das den gesellschaftlichen Bedürfnissenseiner Zeit entsprach.Plagiate, Textentstellungen und eigenmächtige Veröffenltichungendurch Verleger riefen moralische Empörung hervor. Nachaltrömischer Vorstellung stand der Autor nämlich während desSchaffensprozesses in enger Verbindung zu den Göttern. Er wußte,wann das Buch die den Göttern genehme Form angenommen hatteund durfte daher Zeit, Form und Umstände der Veröffentlichungseines Textes bestimmen. Die Texte selbst waren mit göttlichemAtem ausgestattet, Entstellungen widersprachen daher dem Willender Götter.Vervielfältigung, Verbreitung, Aufführung und Vortrag bereitsveröffentlichter Texte, auch ohne Zustimmung des Autors, wurdennicht gerügt, sondern waren willkommen. Indem die Texte von derNähe der Autoren zu den Göttern zeugten, mehrte nämlich dieVerbreitung der Texte den Ruhm der Autoren. Ruhm wiederum führtenach altrömischer Vorstellung zur Unsterblichkeit, die vorausssetzte,dass die Nachwelt einem gedachte.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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