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Analysen von Strukturen und Methoden der Rechtsprechungsänderung - eine rechtsvergleichende, empirische und normative Studie zum Rechtsprechungswandel

Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2003 bis 2004
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5426694
 
Rechtsprechungsänderungen treten in vielfacher Form auf, etwaist zwischen jeweils vier Formen der Norm- und Ergebnisrelevanzeiner Änderung zu unterscheiden. Erst deren Analyse verdeutlichtdie Mechanismen des Rechtsprechungswandels, der häufigohne Enttäuschung von Vertrauen auskommt. Die empirische Analysehöchstrichterlicher Änderungen zwischen 1995 und 2001 zeigtwiederkehrende Strukturen und Methoden, so unter anderem in derBerufung auf vorherige Entscheidungen und der Zitation derLiteratur. Das BVerfG ändert seine Rechtsprechung ausdrücklicherheblich seltener als BGH und BVerwG. Das deutet auf einenZusammenhang zwischen der Ausdrücklichkeit von Rechtsprechungsänderungenund der Dogmatisierung eines Rechtsgebietes hin. DerVergleich zwischen den Änderungen der amerikanischen SupremeCourts und den der deutschen obersten Gerichte bestätigt diesenZusammenhang, auch wenn zu ihm daneben auch die unterschiedlicheFunktionsaufteilung innerhalb der Gerichtshierarchie beiträgt.In keiner der beiden Rechtsordnungen gibt es erheblichedogmatische Hindernisse gegen eine Änderung, für welche diebesseren traditionsunabhängigen Argumente sprechen, und dennochtreten wenig ausdrückliche Änderungen auf. Für die rechtlicheLegitimation einer Änderung ist die Unterscheidung zwischen derformellen und materiellen Bindung an bisherige Entscheidungengrundlegend. Die verfassungsrechtlich gebotene Einheitlichkeitder Rechtsprechung erfordert eine Kombination der formellenAbstimmungsmechanismen wie der Vorlagepflicht nach § 132 GVGmit einer aus Art. 3 I, 95 III GG abgeleiteten materiellenKooperationspflicht der Gerichte.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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