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Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis während der Weimarer Republik und in der Zeit des Nationalsozialismus

Subject Area Private Law
Term from 2004 to 2005
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 5427923
 
1. Die arbeitsrechtshistorische Arbeit bestimmt im Einleitungsteildie Abgrenzung von Selbstbestimmung und Fremdbestimmungim Arbeitsleben als das Grundproblem der sich entwickelndenArbeitsverfassung sowohl in historischer als aktueller Hinsicht.Die sich hieraus ergebenden Probleme werden bei derhistorischen Aufarbeitung des Arbeitsvertrages und des Arbeitsverhältnisseswährend der Weimarer Zeit und des Nationalsozialismusals Problem der politischen, gesellschaftlichen undrechtlichen Entwicklung der Arbeitsverfassung begriffen undbehandelt.2. Die unterschiedlichen Gestaltungsebenen der Weimarer Arbeitsverfassungmußten die dogmatischen und rechtspolitischenOrdnungsprobleme hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses beeinflussen.Es bestand ein entsprechender Klärungsbedarf durch dieArbeitsrechtswissenschaft. Welche wissenschaftlichen Konzeptehierzu entwickelt wurden und wie sie die Selbst- bzw. Fremdbestimmungsfragegelöst haben, wird bezogen auf die einzelnenAutoren dargestellt, analysiert und bewertet.3. Die Vorgänge in der Arbeitsrechtswissenschaft und in derhöchstrichterlichen Gerichtspraxis während der Weimarer Zeitund der Herrschaft des Nationalsozialismus sind ein lehrreichesBeispiel für die Umwertungsstrategien in einer Arbeitsverfassungbei einem fatalen Wechsel des politischen Systems. DieArbeit untersucht deshalb, was nach 1933 an interpretorischenUmwertungen stattgefunden hat, wobei vieles während der WeimarerZeit nicht nur vorgedacht, sondern schon in den arbeitsrechtlichenKonzepten grundlegend fixiert wurde. Die meistenArbeitsrechtskonzepte hatten im Gegensatz zur Weimarer Zeitwährend des Nationalsozialismus einen hohen Grad an Komplementaritätzu übergeordneten allgemein-politischen Wertungsprinzipienaufzuweisen.4. In der Arbeit wird der sich früh einstellende und in dieNazi-Zeit überführte, weitgehende Konsens gegen soziale undindividuelle Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis historischaufgezeigt und anhand der sich entwickelnden Arbeitsverfassungbewertet.
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