Detailseite
Normative Konsequenzen illokutionärer Akte
Antragsteller
Professor Dr. Thomas E. Zimmermann
Fachliche Zuordnung
Allgemeine und Vergleichende Sprachwissenschaft, Experimentelle Linguistik, Typologie, Außereuropäische Sprachen
Förderung
Förderung von 2004 bis 2010
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5428157
Versprechen, Behauptungen, Befehle, Bitten oder Warnungen sind Beispiele so genannter "illokutionärer Akte". Illokutionäre Akte haben normative Konsequenzen, d.h. aufgrund des Vollzugs eines illokutionären Aktes sind bestimmte Verhaltensweisen des Sprechers, des Adressaten und eventuell anderer Personen gefordert, erlaubt oder verboten. Nach Vertretern des auf J.L. Austin zurückgehenden regelbasierten Ansatzes in der Sprechakttheorie sind diese normativen Konsequenzen Folgen, die sich der Existenz von Regeln verdanken, die wesentlich dafür sind, dass eine Äußerung überhaupt eine illokutionärer Akt ist. Vertreter des auf P.H. Grice zurückgehenden perlokutionären Ansatzes in der Sprechakttheorie haben dieser Regelthese widersprochen: Viele illokutionäre Akte seien nicht wesentlich mit Regeln verknüpft, vielmehr ist in diesen Fällen eine Äußerung ein illokutionärer Akt, weil der Sprecher etwas mit seiner Äußerung meint. Was im perlokutionären Ansatz aber bislang fehlt, ist eine Erklärung der normativen Konsequenzen illokutionärer Akte auf der Grundlage einer perlokutionären Analyse derselben. Im Projekt wird erstmals versucht werden, solch eine Erklärung zu liefern.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen