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Kontinuität von Bindung vom Kleinkindalter bis zur späten Kindheit
Antragsteller
Professor Dr. Gottfried Spangler
Fachliche Zuordnung
Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie
Förderung
Förderung von 2005 bis 2011
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5443650
Im geplanten Vorhaben soll ausgehend von widersprüchlichen empirischen Befunden zur Kontinuität von Bindungsunterschieden von Kleinkindalter bis zum Erwachsenenalter in einer Follow-up-Untersuchung der Regensburger Längsschnittstichprobe IV geprüft werden, inwieweit sich die Stabilität von individuellen Unterschieden in der Bindungsorganisation als auch die Stabilität oder Veränderung mütterlichen Fürsorgeverhalten als Faktoren herangezogen. Indizes für Bindungsunterschiede sollen sowohl auf der Verhaltensebene als auch auf der evaluativen Repräsentationsebene erfasst werden. In der zu untersuchenden Stichprobe wurde bislang die Bindungsorganisation der Kinder auf der Verhaltensebene sowie mütterliches Fürsorgeverhalten im Alter von 1, 2 und 6 Jahren erhoben. Erste Daten zur Bindungsrepräsentation der Kinder wurden mit 6 Jahren erfasst. Geplant ist eine Follow-up-Untersuchung im Alter von 12 Jahren, bei der mittels Interview und Verhaltensbeobachtung in strukturierten Laborsituationen sowie systematischen Erhebungen zu Bindungsverhalten in Alltagssituationen die Bindungsorganisation bei den Kindern erfasst werden soll. Bei den Müttern soll das emotionale Unterstützungsverhalten mittels Beobachtung und die Bindungsrepräsentation per Interview erhoben werden. Es wird erwartet, dass sich signifikante längsschnittliche Kontinuität im Sinne der Stabilität individueller Unterschiede nur dann zeigt, wenn die Bindungsmaße der jeweils methodisch vergleichbaren Ebene (Verhalten vs. evaluative Repräsentation) verwendet werden. Regressionsanalysen sollen ebenspezifisch den Einflusss von früherer Bindungsorganisation, früherer und aktueller Fürsorgeerfahrungen und kritischer Lebensereignisse auf die aktuelle Bindungsorganisation mit zwölf Jahren aufklären.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen