Europäisches Stoffrecht
Final Report Abstract
I. Wissenschaftliche Fortschritte und Anwendungsperspektive Der Grund der Untersuchung ist die Zersplittemng des in der Europäischen Union bestehenden Stoffrechts im weiteren Sinne (namentlich Chemikalienrecht, Pflanzenschutzmittel-, Biozid- und Düngemittelrecht sowie Lebensmittel- und Arzneimittelrecht). Es gibt viele Ungereimtheiten und Abgrenzungsprobleme. Die neue Chemikalien-Verordnung der EG (REACH - Registration, Evaluation, Authorization of Chemicals - Verordnung) hat eine Vereinheitlichung des Rechtsregimes für alte und neue Stoffe gebracht, aber die allgemeine Zersplittemng des Stoffrechts nicht beseitigt. Generelles Ziel der Untersuchung ist es deshalb, die Möglichkeiten und Grenzen einer inneren Harmonisiemng (Stimmigkeit) und äußeren Systematisiemng zu erforschen, um dadurch ein in sich geschlossenes System zu entwickeln: eine Dogmatik des "Europäischen Stoffrechts" - jedenfalls konzeptionell und vor allem mit dem Blick auf die wesentlichen Regelungsgegenstände des Stoffrechts. Zunächst wird herausgefunden, ob und ggf inwieweit Harmonisiemngen und Systematisiemngen im Stoffrecht mit Blick auf folgende, immer wiederkehrende Regelungsgegenstände in Betracht kommen: Zielsetzungen, Geltungs- und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Gmndsätze, Rechte und Pflichten, Instmmente, Verwaltungsverfahren, materiell-rechtliche Regelungen (Anfordemngen), Organisation und Zuständigkeiten, Informationen, Geheimnis- und Verwertungsschutz, Überwachung und Sanktionen, Haftung. Im Anhang werden auch ausgewählte Fragen des Rechtsschutzes behandelt. Die gefundenen Einzelergebnisse münden in dem Vorschlag einer "Europäischen Stoffverordnung", in der somit allgemeine Gmndlagen des Europäischen Stoffrechts gmndsätzlich geregelt werden körmen. Schließlich wird auf der Basis der Einzelergebnisse eine Dogmatik des Europäischen Stoffrechts entwickelt. Das Europäische Stoffrecht wird im Rahmen des "Europäischen Mehrebenensystems" und des "Europäischen Verwaltungsverbundes" als Teil des "RisikoVerwaltungsrechts" vorgestellt, das stichwortartig u.a. gekennzeichnet ist durch eine Lockemng der Gesetzesbindung, durch "untergesetzliche" Konkreti siemngen der Anfordemngen, durch Abwägungsspielräume beim Verwaltungsvollzug sowie durch Ineinandergreifen von Fragen der materiell-rechtlichen Regelungen und der Regelungen des Verwaltungsverfahrens. II. "Überraschungen" im Projektverlauf und bei den Ergebnissen Die ursprüngliche Idee, die Konzeption für ein "Europäisches Stoffgesetzbuch" mit einem Allgemeinen und einem Besonderen Teil zu entwickeln und dazu evtl. Kodifikafionsvorschläge zu unterbreiten, hat sich als nicht realistisch erwiesen, und zwar u.a. wegen der Stoffftille und der traditionellen Eigenständigkeit vor allem der Bereiche des Lebensmittel- und Arznei mitte Irechts. Im Rahmen eines solchen Stoffgesetzbuches hätte die jetzt vorgeschlagene Europäische Stoffverordnung dessen Allgemeinen Teil bilden können. III. Hinweise auf Erfolgsberichte Ulrich M. Gassner, Rezension zu: Uwe Hansmann, Organisation und Zuständigkeiten beim Verwaltungsvollzug im europäischen Stoffrecht, 2007, in: StoffR 2007, 229 f
Publications
- Europäisches Chemikalien- und Stoffrecht - Entwicklungen zur Umgestaltung des deutschen Rechts, in: DVBI 2005, 393 ff.
- Materiell-rechtliche Anforderungen im europäischen Stoffrecht. Fragen zu einer Harmonisierung unter besonderer Berücksichtigung des Chemikalien-, Pflanzenschutzmittel-, Lebensmittel- und Arzneimittel rechts, in: Festschrift fur Roland Bieber (Universität Lausanne), 2007, S. 733 ff
- Risikoanalyse im europäischen Verwaltungs- und Verfassungsrecht. Dargestellt an Beispielen aus dem Lebensmittel- und Arznei mittel recht sowie aus dem Chemikalienrecht, in: Festschrift fur Josef Isensee (Universität Bonn), 2007, S. 793 ff.
- Uwe Hansmann: Organisation und Zuständigkeiten beim Verwaltungsvollzug im europäischen Stoffrecht - unter Berücksichtigung des Chemikalienrechts, des Lebens- und Futtermittel rechts sowie des Arzneimittelrechts, 2007