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Europäische Verwaltungsbeschwerdeverfahren. Verwaltungsinterne Rechtsbehelfe im Europarecht und im Recht ausgewählter EU-Staaten

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2005 bis 2007
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5453413
 
Das Europarecht kennt im Gegensatz zum Recht vieler EU-Mitgliedstaaten kein ausgebildetes Rechtsinstitut einer förmlichen Verwaltungsbeschwerde. Die Rechtsschutz und Kontrollkonzeption des Europarechts ist gerichtszentriert. Der europäische Gesetzgeber hat aber vor allem in den letzten Jahren zahlreiche verwaltungsinterne Rechtsbehelfe geschaffen (Beschwerde-, Widerspruchs-, Einspruchsverfahren). Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel der verwaltungsrechtlichen Systembildung in Bezug auf diese Beschwerdeverfahren. Sie hinterlassen prima facie einen heterogenen Eindruck, etwa im Hinblick auf ihre Verfahrensrationalität und die Abschichtung von Entscheidungskompetenzen. Geplant sind keine kompilierenden Einzeldarstellungen, sondern eine Untersuchung gemeinsamer Grundstrukturen der Verfahren. Sie sind dazu im Gesamtkontext der Gewährleistung subjektiven Rechtsschutzes und der Rechtskontrolle des Verwaltungshandelns im Europarecht zu diskutieren. Der Vergleich mit ausgewählten mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen (Frankreich, Großbritannien, Deutschland) ermöglicht es, ausgearbeitete Rechtsinstitute als Vergleichspunkte heranzuziehen und Regelungsoptionen an das Europarecht heranzutragen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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