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Die Funktion rechtlicher Geschlechtsmarker und idealer Geschlechtszuordnung in einem nicht-westlichen kulturellen Kontext - eine Analyse der pathologisierten Geschlechtsidentität in Japan

Antragstellerin Mai Ishijima, Ph.D.
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Asienbezogene Wissenschaften
Ethnologie und Europäische Ethnologie
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 546469095
 
Durch das Projekt wird aus rechtlicher Perspektive untersucht, wie die Debatten um A) die Entpathologisierung von trans* Identität, B) den Schutz der nicht-binären Geschlechtsidentität und C) die Abschaffung der Geschlechtsregistrierung in Japan wahrgenommen werden. Im Rahmen des Projekts wird die Vereinbarkeit des japanischen Rechts mit den in der westlichen Rechtswissenschaft vorherrschenden Diskursen über die rechtliche Geschlechtszuordnung geprüft. Ausgehend von den Forschungsergebnissen wird im Projekt schließlich D) die Notwendigkeit und das wesentliche Ziel der rechtlichen Geschlechtszuordnung sowohl für die Rechtspraxis als auch für die Personen, die von diesem Rechtssystem betroffen sind, untersucht. Die Anerkennung der Vielfalt von Geschlechtsidentitäten bringt die Frage nach den Bedingungen für ihre rechtliche Anerkennung mit sich. Während internationale trans* Organisationen entpathologisierte Rechtsverfahren für die Änderung des rechtlichen Geschlechts befürworten, erfordert das japanische Verfahren eine strenge Pathologisierung der/des Antragstellenden. Jüngste japanische Gerichtsentscheidungen deuten jedoch an, dass diese Pathologisierung nicht nur auf die konventionelle Ablehnung von Geschlechtsänderungen zurückzuführen ist. Das Projekt zielt darauf ab, die japanische rechtliche Geschlechtsanerkennung im Rahmen der der Rechtspraxis zugrundeliegenden Geschlechter- und Familiennormen neu zu definieren. Im Hinblick auf die Präferenz zur Pathologisierung, die auch innerhalb der japanischen trans* Gemeinschaft besteht, versucht das Projekt, die mögliche wechselseitige Beziehung zwischen den Rechtspraktiken Japans und der Stimmung innerhalb der japanischen trans* Gemeinschaft näher zu beleuchten. Da in anderen Ländern die rechtliche Anerkennung der nicht-binären Geschlechtsidentität eingeführt wurde, muss das japanische Recht darauf reagieren. Angesichts des Aktivismus der lokalen trans* Gemeinschaft und der mit dem japanischen Personenstandsregister verbundenen Geschlechts- und Familiennormen ist zu erwarten, dass die Entwicklung einer dritten Geschlechtsoption in Japan einen anderen Weg einschlagen wird als in Deutschland. Im Projekt wird auch die Hypothese aufgestellt, dass die Abschaffung der Geschlechtsregistrierung in Japan aufgrund der unterschiedlichen sozialen Kontexte und der Bedeutung des dort eingetragenen Geschlechts unterschiedliche Auswirkungen auf trans* Personen haben könnte. Durch die Analyse der in der japanischen Rechtspraxis implizierten Geschlechts- und Familiennormen, der Narrative rund um das japanische Rechtsverfahren und der von japanischen juristischen/legislativen/politischen Bewegungen angewandten Strategien zur "Rechtfertigung" von Geschlechtsidentitäten versucht das Projekt, die Hintergründe von Japans anhaltend pathologisierter rechtlicher Geschlechtsanerkennung zu erfassen und zu klären, wie die rechtliche Geschlechtszuordnung sowohl dem Rechtssystem als auch trans* Menschen zugutekommen sollte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Japan
Kooperationspartnerinnen / Kooperationspartner Dr. Wataru Miyasaka; Professorin Dr. Akemi Yokota
 
 

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