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Die Entscheidungsfindung von Richtern: Die Eignung der Berufung als Fehlerkorrektur vor dem Hintergrund statistischer und psychologischer Befunde

Antragstellerin Dr. Cara Warmuth
Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung seit 2024
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 549331651
 
Die Arbeit untersucht die Entscheidungsfindung von Richtern, insbesondere bei der Entscheidung über das - als Fehlerkorrekturmöglichkeit gedachte - Rechtsmittel der Berufung im Zivilprozess nach §§ 511 ff. ZPO. Dabei werden statistische Methoden und Erkenntnisse der Psychologie angewandt, um rechtliche Implikationen für den Berufungsprozess abzuleiten. Der Schwerpunkt liegt auf kognitiven Verzerrungen, die den Entscheidungsvorgang von (Berufungs-)Richtern und damit evtl. auch deren Urteil in der Sache beeinflussen. Hierzu hat die Verfasserin eine quantitative Studie mit 136 Berufungsrichtern an deutschen Gerichten durchgeführt. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass Berufungsrichter dazu neigen könnten, die erstinstanzliche Entscheidung auf irrationale Weise zu bestätigen. Dieser berufungsspezifische Bestätigungs-Bias könnte sich auf den Ausgang von Berufungsprozessen auswirken. Dann würde die Wahrscheinlichkeit, dass ein fehlerhaftes Urteil auch tatsächlich als fehlerhaft erkannt und entsprechend korrigiert wird, geringer sein, als man es unter "idealen" Bedingungen erwarten dürfte. Die Arbeit diskutiert die rechtlichen Implikationen aus den Studienergebnissen, u.a. schlägt sie als Gegenmaßnahme gegen den berufungsspezifischen Bestätigungs-Bias die Integration eines Vorab-Blindverfahrens bei den Berufungsgerichten vor. Zwar ließ sich die Wirksamkeit eines solchen Verfahrens im Rahmen der Arbeit mangels hinreichender Teilnehmerzahl noch nicht statistisch gesichert feststellen, aber die Ergebnisse lassen vermuten, dass es dabei helfen könnte, den irrationalen Bestätigungs-Bias nicht aufkommen zu lassen. Ziel des Vorhabens war es, zu überprüfen, wie gut die Fehlerkorrektur durch ein zweitinstanzliches Gericht auf dem Zivilrechtsweg funktioniert. Durch die Verbindung von Recht mit Statistik und Psychologie sollte ein neuer, empirisch begründeter Blickwinkel auf die Existenzberechtigung und Ausgestaltung einer Fehlerkorrekturinstanz eröffnet werden. Neben einer Aufarbeitung des Forschungsstands zu psychologischen Einflüssen auf Gerichtsurteile konnte die Dissertation den berufungsspezifischen Bestätigungs-Bias, der bisher nur für die Vereinigten Staaten und dort nur an Studenten nachgewiesen worden war, nun für das deutsche Zivilverfahren und mit "echten" Richtern bestätigen. So konnte das Untersuchungsziel der Arbeit erreicht werden. Denn auf Basis ihrer empirischen Befunde zu kognitiven Verzerrungen bei der Entscheidungsfindung von Richtern so-wie auf Basis ihrer statistischen Berechnungen zur modellhaft-idealen Erfolgsquote von Berufungen kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer Fehlerkorrekturinstanz bei Gericht sinnvoll und gerechtfertigt ist - aber, dass es weiterhin Verbesserungspotential gibt. Da die Ergebnisse der Arbeit auch auf der Auswertung unveröffentlichter Daten aus der amtlichen Statistik basieren, wurde das diesbezügliche Ziel, neues statistisches Material zu liefern bzw. zugänglich zu machen, ebenfalls erreicht.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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