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Adeliges und fürstliches Erben im Reich (ca. 1150-1250). Recht, Praktiken, Aushandlungen, hg. v. Jürgen Dendorfer und Jörg Peltzer
Antragsteller
Professor Dr. Jürgen Dendorfer
Fachliche Zuordnung
Mittelalterliche Geschichte
Förderung
Förderung in 2025
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 554684812
Der Band geht aus einer Tagung des Konstanzer Arbeitskreises für Mittelalterliche Geschichte hervor. Aus diesen Tagungen entstehen durch ihren langen Vorlauf und die damit mögliche strukturierte Vorbereitung Sammelbände von hoher Qualität und thematischer Geschlossenheit. In Vorbereitung auf diesen Band wurde den Beiträgern ein Exposé des Themas und ein Frageraster an die Hand gegeben, mit dem Ziel, ein Grundlagenwerk mit Handbuchcharakter zu erstellen. Die Geschichte hochadeliger und fürstlicher Herrschaften des hohen Mittelalters im Reich ist dadurch gekennzeichnet, dass diese beim Fehlen eines männlichen Erben in ihrem Bestand bedroht waren. In der Regel war es unmöglich Lehen und Allodien gesamthaft an Töchter weiterzugeben. Als Folge davon konnten sich auch weit fortgeschrittene Herrschaftsbildungen auflösen. Betrachtet wurden diese Einschnitte bisher entweder aus der Perspektive der ausgestorbenen Geschlechter, und damit als Scheitern eines Herrschaftsaufbaus gedeutet, oder aus derjenigen der Gewinner, denen es gelang das Erbe in ihre Territorien oder Landesherrschaften zu integrieren. Unstrittig schienen dabei die normativen Grundlagen für diese Erbgänge, eine Trennung von Eigengut und Lehen oder ein herzogliches bzw. bischöfliches „Heimfallrecht“, welches das Anfallen von Lehen begünstigte. Dagegen fokussiert der Band den Vorgang des Vererbens selbst. Dabei war einerseits davon auszugehen, dass die rechtlichen Grundlagen nicht so eindeutig wie bisher angenommen waren. Die Unterscheidung von Allod und Lehen löst sich etwa in der Forschung zunehmend auf, und erst im fraglichen Zeitraum bilden sich neue normative Vorstellungen aus (Lehnrecht, Trennung von Eigentum und Besitz). Anderseits wurden die Erbfälle selbst als offene Situationen gesehen, in denen „Rechte“ Argument sein konnten, mit denen Ansprüche begründet wurden, deren Einlösung aber nicht gewährleistet war. Erbkonflikte ermöglichen auf diese Weise vielfältige Einblicke in die politische Kultur des 12. und 13. Jahrhunderts. Sie lassen Formen der Konfliktführung und Aushandlungsprozesse sichtbar werden, in denen die zentrale Rolle der beteiligten Frauen, Witwen und Töchter, und und deren Handlungsspielräume hervortreten. Nicht zuletzt geben die Unterschiede im Erbrecht, etwa zwischen Reichsfürsten und Grafen, Einblicke in die Formierung adeligen Rangs. Die Beiträge des Bandes erfassen damit den Wandel der politischen Kultur im Übergang vom 12. ins 13. Jahrhundert aus einem neuen Blickwinkel. Zehn tiefgehende Studien, die verschiedene Regionen des Reiches abdecken und den Fragen folgen, die einleitend aufgeworfen wurden, boten die Möglichkeit ein umfassendes, komparatives Bild zu erarbeiten, in dem regionale Variationen und deren Verflechtung untersucht werden konnten. Die Fallstudien werden gerahmt von zwei methodischen Kapiteln am Beginn und einer konzisen Zusammenfassung, die wesentliche Ergebnisse bündelt und neue Forschungswege aufzeigt.
DFG-Verfahren
Publikationsbeihilfen
