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Res4Film–Rescue | Restore | Respect | Research

Antragstellerin Katja Krause
Fachliche Zuordnung Theater- und Medienwissenschaften
Förderung Förderung seit 2025
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 554969360
 
Das Projekt Res4Film hat zum Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erkunden, um studentischen Kinoproduktionen der Filmuniversität Babelsberg und ihrer Vorgängerinstitutionen unter Wahrung der Rechte so offen wie möglich der Wissenschaft bereitzustellen. Anhand eines ausgewählten Forschungskorpus von etwa 20 Filmen werden schwerpunktmäßig die Arbeitsfelder 1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen mit besonderem Blick auf das Thema Leistungsschutzrechte und 3. Präsentationssysteme und Rechtemanagement betrachtet. Das Korpus soll den Zeitraum von der Gründung der Hochschule im Jahre 1954 bis in die Wendezeit umfassen. Repräsentative Filmwerke aus diesem Zeitraum, die im Original in analogen 16mm und 35mm Filmformaten auf unterschiedlichen fotochemischen Materialien vorliegen und bereits über das Förderprogramm Filmerbe oder durch hauseigene Projekte digitalisiert wurden, werden auf ihre rechtlichen Bedingungen und ihre Entstehungskontexte geprüft. Ein juristische Gutachten, das durch iRights erstellt wird, soll die grundsätzlichen Fragen klären, ob und ab wann digitalisierte Filmwerke im Open Access für die wissenschaftliche Nutzung bereitgestellt werden können und welchen Anforderungen die Publikationsplattform genügen muss, auf der die Werke veröffentlicht werden. Neben den im Piloten beschriebenen Arbeitsfeldern sollen die ausgewählten Filme in voller Tiefe erschlossen werden. Hierzu werden die Erschließungsstandards FIAF Moving Image Cataloging Manual und Cinematographic Works Standard EN 15907 und EN 15744 sowie die bibliographischen Standards Functional Requirements for Bibliographic Records (FRBR) und Ressource Description and Access (RDA) im Hinblick auf die lokalen Besonderheiten und die Spezifika digitaler Derivate analysiert. Ein Leitfaden wird erstellt, der als Handreichung auch für andere Einrichtungen dient und praktisch beschreibt, welche Schritte nötig sind, um Filmwerke offen zugänglich zu machen. Hierbei werden grundsätzliche Themen zum Urheberrecht sowie spezielle Themen – z.B. der nachträgliche Erwerb von Lizenzen, das Austauschen von Musik, der Umgang mit Persönlichkeitsrechten oder die mögliche standardisierte Rechtebeschreibung für das Werk und die dazugehörigen Metadaten – ganz praktisch in Form einer How-To-Handreichung erarbeitet und veröffentlicht. Der Leitfaden kann als Grundlage für eine zukünftige DFG-Praxisregel zur „Digitalisierung von Bewegtbild“ dienen und hier wertvolle Vorarbeiten leisten.
DFG-Verfahren Digitalisierung und Erschließung (Wiss. Literaturversorgung und Informationssysteme)
Mitverantwortlich Professor Dr. Christoph Wahl
 
 

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