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‘Epistemische Ungerechtigkeit bei der Bestimmung des Flüchtlingsstatus von Asylbewerber*innen mit Behinderungen: eine kritische rechtssoziologische Analyse von Deutschland, Griechenland und dem Vereinigten Königreich‘

Antragstellerin Maria Avgeri, Ph.D.
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Ethnologie und Europäische Ethnologie
Förderung Förderung seit 2025
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 556229381
 
Das Vorhaben analysiert mit Hilfe einer kritischen rechtssoziologischen Herangehensweise die Herausforderungen, die sich bei der Bestimmung, die sich bei der Bestimmung des Flüchtlingsstatus von Asylbewerber*innen mit Behinderungen ergeben. Sie problematisiert die Definition von Behinderung in der Asylrechtsprechung und die Anwendung der Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in drei Ländern; einerseits Griechenland und Deutschland als einflussreiche Fallstudien für die Europäische Union und das Vereinigte Königreich andererseits. Ziel ist es, die Unterschiede in der Praxis und im Rechtsschutz in diesen Ländern sowie die Merkmale der vorherrschenden Rechtskultur in der Asylrechtsprechung aufzuzeigen. Im Sinne des socio-legal Ansatzes wird das Vorhaben rechtsdogmatisch die Grundlagen der Asylgerichtsbarkeit in der Europäischen Union, die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und die Anwendung der Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen untersuchen, mit einem Focus auf Griechenland, Deutschland und dem Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Die rechtsdogmatische Analyse wird durch eine kritische Textanalyse der zweitinstanzlichen Asylurteile Griechenlands, Deutschlands und des Vereinigten Königreichs und durch Interviews mit Asyl Juroren/Experten in diesen Ländern ergänzt, um besondere Konnotationen und Konzeptualisierungen der Begriffe Behinderung, Verfolgung und Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe aufzuzeigen. Das Vorhaben verwendet darüber hinaus ein dekoloniales, relationales und intersektionales feministisches Verständnis von Verfolgung und Behinderung als Konzepte, die sozial verortet und positioniert sind und durch das Vorhandensein bzw. Fehlen konstruktiver Beziehungen sowohl mit dem Staat als auch mit den Betreuungspersonen und der Gemeinschaft der behinderten Personen gekennzeichnet sind. Ziel ist es, für eine Ethik der "Fürsorge" in Bezug auf Behinderung und Asyl einzutreten, die das Fehlen einer angemessenen Unterbringung/Anpassung als eine Bedingung anerkennt, die potenziell zu Verfolgung beitragen kann, wenn sie zur Verweigerung grundlegender Menschenrechte führt. Dabei wird angestrebt, eine kulturell informierte Konzeptualisierung von Behinderung und diskriminierenden sozialen Barrieren zu formulieren, dessen Beeinträchtigung eine Gefahr eines ernsthaften Schadens im Sinne des Flüchtlingsrechts darstellt. Zusammengenommen will das Vorhaben die Schwierigkeiten entschlüsseln, auf die nicht-westliche Asylbewerber*innen mit Behinderungen in ihrem Bestreben stoßen, von Ländern wie Griechenland, Deutschland und dem Vereinigten Königreich als Flüchtlinge anerkannt zu werden, sowie die epistemische Ungerechtigkeit offenlegen, die ihre Erfahrungen und Verwundbarkeiten als unverständlich, nicht gültig oder schützenswert erscheinen lässt sich im wahrheitsstiftenden Prozess der Beurteilung.
DFG-Verfahren WBP Stelle
 
 

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