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Streitvermeidung und Streitbeilegung in der grenzüberschreitenden Unternehmensbesteuerung: Internationaler Rechtsvergleich, empirische Wirkungsanalyse und Bestimmungsfaktoren
Antragsteller
Professor Dr. Jost Heckemeyer
Fachliche Zuordnung
Accounting und Finance
Förderung
Förderung seit 2025
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 563619761
Rechtsunsicherheit, Steuerkomplexität und Doppelbesteuerungsrisiken bei grenzüberschreitender Geschäftsaktivität sind im Zuge des über die vergangenen Jahre geführten Kampfes gegen die internationale Steuervermeidung eklatant angestiegen. Verfahren zur Vermeidung und Beilegung von zwischenstaatlichen Konflikten bei der Auslegung von Besteuerungsregeln spielen daher eine potenziell sehr wichtige Rolle. Das Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) hat sich auf Mindeststandards im Umgang mit drohenden oder eingetretenen Besteuerungskonflikten verständigt. Die EU hat mit der Einführung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie Maßstäbe gesetzt. Dennoch besteht aktuell eine erhebliche Heterogenität in der Qualität der internationalverfahrensrechtlichen Mechanismen zum Umgang mit zwischenstaatlichen Besteuerungskonflikten. Direkte Evidenz zur Wirkung und Relevanz dieser Verfahren im grenzüberschreitenden Kontext gibt es allerdings kaum. Das beantragte Forschungsvorhaben ist bestrebt, die bestehenden Defizite im Verständnis der Ausprägung und der Rolle der internationalen Verfahren zur Vermeidung bzw. Lösung von bi- oder multilateralen Besteuerungskonflikten zu beseitigen bzw. zu reduzieren. Ziel des beantragten Forschungsvorhabens ist es also, den Status Quo der etablierten Verfahren zur Streitvermeidung und Streitbeilegung in Steuerangelegenheiten detailliert zu dokumentieren, ihn international vergleichend darzustellen und anschließend unter Verwendung quantitativ-empirischer Schätzverfahren die Wirkung auf unternehmerische Investitionsentscheidungen und die konzerninterne Steuervermeidung zu analysieren. Auch die Bestimmungsfaktoren der rechtlichen und praktischen Qualität der vorhandenen Mechanismen zur Streitvermeidung bzw. Streitbeilegung sollen untersucht werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
