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Das Verfassungsrecht der äußeren Sicherheit: Militäreinsätze im Zeichen neuer Bedrohungen

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2026
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 573012710
 
Die Außenbeziehungen der Bundesrepublik und Europas unterliegen radikalen Veränderungen. Da das Schutzversprechen der USA in Europa zu einem Ende kommt, stellen sich für die Bundesrepublik grundlegende Fragen nach der Ausrichtung der Außenpolitik und den Handlungsmöglichkeiten in dieser neuen geopolitischen Situation umso dringlicher. Das vorliegende Forschungsvorhaben adressiert wesentliche Aspekte dieser veränderten Lage: Es analysiert den verfassungsrechtlichen Rahmen für neue Formen von Militäreinsätzen und will die einschlägigen verfassungsrechtlichen Prinzipien im Bereich der äußeren Sicherheit herausarbeiten und konsolidieren. Gewandelte Bedrohungen und die proklamierte sicherheitspolitische Zeitenwende verschieben und erweitern die Einsatzformen der Bundeswehr. Das Projekt untersucht, wie die bestehenden (wehr-)verfassungsrechtlichen Regelungen auf neue militärische Einsatzformen angewendet werden können, etwa die militärische Abwehr sog. hybrider Bedrohungen (z.B. durch „Schattenflotten“ für maritime Infrastruktur oder durch unbemannte Drohnen) oder die dauerhafte Truppenstationierung der Bundeswehr im Ausland. Alle Einsatzformen werden zudem weitreichend technologisiert. Das Projekt erforscht, wie der verfassungsrechtliche Rahmen für den Einsatz der Bundeswehr bei der Verwendung neuer Technologien angewendet werden kann. Insbesondere ist der Einsatz künstlicher Intelligenz zur militärischen Gewaltanwendung problematisch, für den eine verfassungsrechtliche Diskussion bislang fehlt. Hier stellen sich grundlegende Fragen etwa nach der grundrechtlichen Einhegung und der Sicherung der Ausübung einer Kontrollverantwortung des Bundestages, für die Ansatzpunkte rechtlicher Lösungen entwickelt werden sollen. Über die Betrachtung konkreter Einsatzformen hinaus will das Projekt die Besonderheiten der für den Bereich der äußeren Sicherheit anwendbaren Strukturprinzipien des Außenverfassungsrechts bestimmen, insbesondere mit Blick auf die Anwendung der Grundrechte und der Gewaltenteilung. Das Projekt geht von der Beobachtung aus, dass gegenwärtig eine beachtliche Transformation stattfindet, die als eine verfassungsrechtliche „Normalisierung“ des Außenverfassungsrechts beschrieben werden kann. „Normalisierung“ meint Tendenzen der Abkehr vom lange dominanten Exzeptionalismus, dem zu Folge grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien im auswärtigen Handeln in ihrer Wirkung stark begrenzt sein müssten. Hier besteht erhebliches Spannungspotential zwischen außenpolitischer Handlungsfähigkeit und zunehmender Verrechtlichung. Es kommt daher auf eine Feinjustierung der Prinzipien an, die auch sensibel für die unterschiedlichen Kontexte und Anforderungen der Ausübung von Hoheitsgewalt im Inneren und Äußeren ist. Den Anforderungen an die Handlungsfähigkeit lässt sich dann, so die Hypothese, im Rahmen der bestehenden allgemeinen Verfassungsdogmatik – etwa zu grundrechtlichen Schutzpflichten – weitgehend Rechnung tragen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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