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Juristische Berufsethik: die soziale, rechtliche und ethische Verfasstheit der juristischen Berufe
Antragsteller
Professor Dr. Andreas Funke
Fachliche Zuordnung
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung seit 2026
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 577222390
Die juristische Berufsethik ist ein Lehr- und Forschungsgebiet, das sich mit den Handlungsanforderungen beschäftigt, die mit typischen juristischen Berufen (insbesondere: Richter/-in, Rechtsanwalt/-anwältin, Verwaltungsbeamter/-in) verbunden sind. Systematische Untersuchungen der juristischen Berufsethik gibt es derzeit in Deutschland nicht. Aus verschiedenen Gründen besteht hierfür jedoch ein erheblicher Bedarf: (1) Die Rechtswissenschaft ist nicht nur eine argumentative Kunst sowie eine Lehre von der Handlungsklugheit (also: Jurisprudenz), sondern auch eine Profession. In diesem Sinne wird das Recht vom „Juristenstand“ gewissermaßen verwaltet. Die vorhandenen Forschungs- und Lehrformate bilden diese Eigenschaft allerdings nur unzureichend ab. Sowohl die herkömmlichen Grundlagenfächer einschließlich der juristischen Methodenlehre als auch dogmatische Forschungen beziehen sich primär auf das Recht als einen Gegenstand und nicht darauf, was Juristen praktisch tun. (2) Der Gegenstand juristischer Berufe, das Recht, verändert sich: War das Recht immer schon mit gesellschaftlichen Verwerfungen beschäftigt (etwa Kriminalität), ist es auch Austragungsort neuer gesellschaftlicher Spannungen. Zu nennen sind etwa die zunehmende Bedeutung strategischer Prozessführung, politische Polarisierung der Berufsrollen (z. B. „rechte Richter“) oder die Tendenz zur strafrechtlichen Konfliktverteidigung. Eine systematische, umfassende Reflexion der damit verbundenen Herausforderungen fehlt. (3) Wohl auch aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber mit der 2017 erfolgten Novellierung des Deutschen Richtergesetzes, das die Kerninhalte der juristischen Ausbildung (Studium wie Referendariat) regelt, in § 5a bestimmt, dass die Inhalte des Studiums nunmehr die ethischen Grundlagen des Rechts berücksichtigen sollen. Diese Vorgabe tritt neben die seit je bestehenden Grundlagenfächer wie Rechtsphilosophie und juristische Methodenlehre. In diesem Zusammenhang wurde zudem explizit vorgesehen, dass bei der Vermittlung der Pflichtfächer auch eine Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur erfolgen soll. Die Novelle verdeutlicht die Bedeutung berufsethischer Reflexion für die juristische Ausbildung. (4) Berufsethisch relevante Fragen werden häufig im Kontext spezifischer Rollenherausforderungen diskutiert. Entsprechend verstreut sind die einschlägigen Veröffentlichungen, die sich in Fachzeitschriften finden. Einige Dissertationen haben in jüngerer Zeit erste vertiefte Analysen vorgenommen. Eine systematische Ordnung des Feldes ist bislang nicht erfolgt. Es ist außerordentlich mühsam, sich einen Überblick zu verschaffen. Die Potentiale, die in einer Verknüpfung der verschiedenen Ansätze liegen, werden aktuell nicht erschlossen. Es besteht also eine große Lücke, die durch das Netzwerk geschlossen werden soll.
DFG-Verfahren
Wissenschaftliche Netzwerke
