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Eine vergleichende Untersuchung der Menschenrechte von Frauen im islamischen und im internationalen Recht
Antragsteller
Dr. Salar Abbasi, Ph.D.
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung
Förderung seit 2026
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 577776066
Das vorgeschlagene Projekt befasst sich mit einem global dringenden Thema: der Situation der Menschenrechte von Frauen in islamischen Gesellschaften. Weltweit leben Millionen von Frauen an der Schnittstelle islamischer und internationaler Rechtssysteme. Dennoch wird das Verhältnis zwischen diesen unterschiedlichen Rechtskulturen oft missverstanden oder politisch aufgeladen. Dieses Projekt verfolgt einen neuartigen wissenschaftlichen Ansatz zu diesem Thema, mit einer Struktur, die auf zwei Säulen basiert. Erstens beginnt es mit der Untersuchung, wie die Menschenrechte von Frauen im islamischen Recht interpretiert werden, durch eine tiefgehende Analyse der islamischen Rechtswissenschaft sowie verschiedener wissenschaftlicher Debatten und Rechtsschulen innerhalb der islamischen Gesetze. Das Projekt zielt darauf ab, eine rechtswissenschaftlich fundierte Untersuchung anzubieten, die eine politisch oder ideologisch voreingenommene Analyse vermeidet. Zweitens befasst sich das Projekt mit den Menschenrechten von Frauen im Völkerrecht, mit einem besonderen Fokus auf internationalen Co-Development-Multistakeholderismus – der die inklusive gemeinsame Gestaltung von Reformen zwischen Staaten, der Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen betont. Die theoretische Grundlage zur Information dieser Co-Development-Partnerschaften ist die „experimentalistische Theorie des Wandels“, die auf der iterativen Anpassung rechtlicher Normen und Institutionen an komplexe sozio-politische Herausforderungen beruht, wobei Lernen, Dialog und schrittweise Transformation innerhalb der transnationalen Governance betont werden, während imperialistischen Einflüssen widerstanden wird. Das vorgeschlagene Projekt zielt zudem darauf ab zu evaluieren, ob diese internationalen Co-Development-Multistakeholder-Partnerschaften aus der Perspektive des Islam legitim sind. Das Ziel besteht darin, einen rechtswissenschaftlich verankerten und global relevanten Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechte von Frauen in islamischen Gesellschaften und Kontexten zu leisten, um sowohl innerhalb der Wissenschaft als auch bei politischen Entscheidungsträgern Bewusstsein zu schaffen. Das Endergebnis des vorgeschlagenen Projekts wird eine kritische Lücke in der islamischen und internationalen Forschung schließen, indem es die erste umfassende und rechtswissenschaftlich fundierte Analyse aus Sicht des islamischen Rechts über die normative Legitimität von Co-Development-Multistakeholder-Partnerschaften als Mechanismen zur Förderung der Menschenrechte von Frauen in islamischen Gesellschaften und Kontexten bietet.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen
