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Vertragliche und gesetzliche Primärleistungsansprüche:ökonomische, philosophische und rechtsvergleichende Untersuchung ihrer Privilegierung gegenüber sekundären Gläubigerrechten, Analyse der gesetzlichen Übergangstatbestände von Primär- zu Sekundärrechten

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2007 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 67253446
 
Die Pflicht zur Naturalleistung, d.h. die Pflicht, genau die geschuldete Leistung zu erbringen und nichtihr Äquivalent in Geld, ist der eigentliche Grund jedes Schuldverhältnisses. Sie steht im Zentrum derInteressen des Gläubigers, dem genau diese Leistung vertraglich oder gesetzlich zusteht, aber auchdes Schuldners, der genau diese vertraglich versprochen hat oder gesetzlich schuldet. Das deutscheSchuldrecht geht daher nicht nur bei der vertraglichen Haftung (§§ 280 ff. BGB), sondern auch inanderen, durchaus heterogenen Vorschriften (§§ 249/251; § 346; § 818; §§ 985/989 f. BGB) voneinem Vorrang der Naturalleistung vor der Abwicklung in Geld aus. Rechtsvergleichend und historischist dies keineswegs selbstverständlich; so spielte die Naturalleistung im römischen Recht nur eineuntergeordnete Rolle; das gilt heute noch im britischen und französischen Recht. Das Projekt sollzunächst in einem „allgemeinen Teil“ die tragenden Wertungsgesichtspunkte für die Privilegierungeines Naturalleistungsanspruches in ökonomischer, philosophischer und rechtsvergleichenderPerspektive herausarbeiten. Diese sollen anschließend in einem „besonderen Teil“ dazu dienen,zahlreiche Streitfragen zum deutschen Recht zu beantworten (z.B. zur Unmöglichkeit nach § 275 IIBGB, zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 II BGB oder zur Naturalrestitution beimSchadensersatz statt der Leistung) und die diversen deutschen Abwicklungsregimes zuharmonisieren. Abschließend soll der „Gemeinsame Referenzrahmen für ein europäischesPrivatrecht“ in dieser Hinsicht evaluiert und interpretiert werden.
DFG-Verfahren Forschungsstipendien
 
 

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