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Die Grundlagen der besonderen Insolvenzanfechtung

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2010 bis 2012
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 185203221
 
Die besondere Insolvenzanfechtung gemäß §§ 5130, 131 InsO ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, an die Masse zurückzufordern, was der Insolvenzschuldner noch an einzelne seiner Gläubiger geleistet hat, als er sich schon in der später zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führenden wirtschaftlichen Krise befand. Sie markiert damit den Übergang vom allgemeinen Prioritäts- zum insolvenzspezifischen Gleichbehandlungsgrundsatz, indem sie dessen Geltungsbereich von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Eintritt der wirtschaftlichen Krise vorverlegt. Diese Funktion ist der besonderen Insolvenzanfechtung in ihrer von Zufällen geprägten rechtshistorischen Entwicklung erst in jüngerer Zeit zugewachsen. Umso drängender stellt sich die Frage, wie sich der mit der besonderen Insolvenzanfechtung sanktionierte radikale Prinzipienwechsel wertungsdogmatisch in die Rechtsordnung einfügt und - vor allem mit Blick auf den Grundrechtsschutz des Anfechtungsgegners - verfassungsrechtlich rechtfertigen lässt. Dies wird hier erstmals umfassend untersucht. Aus den dabei gewonnenen Erkenntnissen werden im zweiten Teil dogmatisch kohärente Lösungen für die zahlreichen Einzelprobleme entwickelt, welche die Anwendung der §§ 130,131 InsO in der Praxis aufwerfen.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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