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Die Rechtshandlung der Klage aus philosophischer Perspektive

Antragstellerin Dr. Tatjana Sheplyakova
Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2013 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 234981549
 
Das Forschungsprojekt reagiert kritisch auf die Tendenz zur Trivialisierung des Klagerechts, die in der gegenwärtigen analytischen Rechtsphilosophie weit verbreitet ist. Hier wird die Klagemöglichkeit immer schon als Implikat des Anspruchsrechts behandelt und meist beiläufig erwähnt, jedoch nicht eigens zum Thema gemacht. Das Projekt antwortet auf dieses Desiderat und wendet sich der Rezeption des römischen Rechts in der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jh. zu, um anhand der Auseinandersetzung mit den Schriften von Bernhard Windscheid einen neuen Beitrag zur philosophischen Klärung des Verhältnisses von Klage und Anspruch zu leisten. Die leitende Frage ist dabei, welche Implikationen die spezifisch moderne Struktur der subjektiven Rechte für die politische Beteiligung der Rechtssubjekte an den demokratischen Willensbildungsprozessen besitzt. Von besonderem Interesse ist in diesem Kontext das in der Diskussion vernachlässigte Klagerecht. Das Forschungsvorhaben beansprucht, mit rechtshistorischen und philosophischen Mitteln eine Theorie der Klage als einer Handlungsform zu erarbeiten, die es erlaubt, deren spezifische Politizität ins Auge zu fassen. Denn lässt sich die Klage als Ausdruck und Ausübungsweise politischer - und nicht bloß privat-individualistischer - Subjektivität ausweisen, so rückt die Klagbarkeit der Rechte als ein essentieller Modus der demokratischen Repräsentation der Individuen in den Blick. Sofern es sich um ein Grundelement der Privatrechtsordnung handelt, ist in der individuellen Klagebefugnis mithin eine "spezifische Technik der kapitalistischen Rechtsordnung" (Hans Kelsen) zu sehen, die ein emanzipatorisches Potential für die Subjekte selbst birgt. Im Wege des Nachweises einer Verbindung des Klagerechts mit der Realisierung demokratischer Beteiligung verfolgt das Projekt das Ziel, in die Argumentationsmuster der neueren Rechtskritiken, die im Anschluss an Marx oder aus kommunitaristischer Tradition heraus formuliert werden, notwendige Korrekturen einzutragen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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