Detailseite
Projekt Druckansicht

Rechtspluralismus und Rechtsgeltung

Antragsteller Peter Gailhofer
Fachliche Zuordnung Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2015 bis 2016
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 283326618
 
Wie lässt sich die Geltung des Rechts unter den Bedingungen rechtlicher Pluralität begründen? Um das "Paradigma" Rechtspluralismus entspinnen sich seit langem sozialwissenschaftl. und zunehmend auch rechtstheoretische Debatten. Die Phänomene, auf die sich diese beziehen, sind in ihrer politischen Brisanz und gesellschaftlichen Relevanz kaum zu überschätzen:Rechtspluralisten beschreiben normative Ordnungen unterschiedlichster Herkunft, wie die gelebten Normen kultureller Minderheiten - z.B. familienrechtliche Praktiken der Schari a migrantischer Gemeinschaften - oder die Regeln der globalisierten Gesellschaft - z.B. die transnationale lex mercatoria - als "Recht", das parallel zu staatlichen Rechtsordnungen besteht und stets mit diesen zu kollidieren droht. Rechtspluralistische Diagnosen sind drastisch, der theoretische Anspruch vieler Arbeiten ambitioniert: Man will die "Einheitsfiktion des Rechts" als juristische Ideologie dekonstruieren und verkündet angesichts einer "neuen Unübersichtlichkeit" in Anbetracht der Vielzahl von Normensystemen das "Ende des Rechtsstaats" oder gar die "Auflösung des Rechts". Von solchen weithin vertretenen Dekonstruktions- oder Transformationserzählungen abgesehen bleibt es auch nach Jahrzehnten der Theorienbildung überaus schwierig, die Begrrfflichkeiten und Themen des Rechtspluralismus auf einen Nenner zu bringen. Über basale Konzepte wie den Rechtsbegriff besteht keinerlei Einigkeit, viele Diskussionen verharren in einer disziplinär und normativer verengten Perspektive oder verlieren sich in längst geklärten Fortstellungen zwischen empirischer und normalen Wissenschaft. Auch wenn diese Defizite vielfach artikuliert werden mangelt es bislang an einer umfassenden Klärung grundsätzlicher Fragen. Dabei offenbaren die beschriebenen Konstellationen tatsächlich die Notwendigkeit eines erneuten Nachdenkens über das Recht und seine begrifflichen und normativen Fundamente. Phänomene wie die angebliche"setf-containedness" transnationaler Investitionsschutzregime oder die emanzipativen Ansprüche, die mit der Behauptung quasi organisch "von Unten" gewachsener, kommunrtärer Rechtssysteme verbunden sind, fordern für selbstverständ. erachtete Gewissheiten über das Recht heraus. Sie belegen zugleich eine faszinierende Ambivalenz des Konzepts "Rechtspluralismus".Der Autor rekonstruiert zunächst umfassend die Genese, analysiert die wesentlichen Problemfelder und entwickelt dabei eine eigenständige, multiperspektivische Kategorisierung des Rechtspluralismus. Im zweiten Teil der Arbeit gelangt er zu einer rechtstheoretisch fundierten Annäherung an die auf der Gnjndlage dieser Überiegungen konkretisierte Frage nach denGeltungsbedingungen des Rechts. Die Elaborationen bedeutender Rechtsphilosophen bieten bei näherer und vorurteilsfreier Betrachtung die fnjchtbare Basis für eine in der Auseinandersetzung mit kritischer Gesellschaftstheorie entwickelte Positionierung zur geltungstheoretischen Bedeutung universeller Menschenrechte.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

Zusatzinformationen

Textvergrößerung und Kontrastanpassung