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Medizinische Notwendigkeit in den Kontexten von Patientenversorgung, Gesundheitspolitik und medizinischer Leistungsbegrenzung. Eine medizintheoretische, medizinethische und sozialrechtliche Analyse

Fachliche Zuordnung Praktische Philosophie
Förderung Förderung von 2016 bis 2020
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 319849847
 
Der Begriff der "medizinischen Notwendigkeit" (medN) spielt eine zentrale Rolle in Diskussionen und Normierungen (a) zur ärztlich angemessenen Versorgung individueller Kranker, (b) zu Fairnessfragen in der Ausgestaltung des Gesundheits-systems sowie (c) zur sozialrechtlichen Bestimmung von Leistungsansprüchen gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Cum grano salis lässt sich konstatieren, dass in den genannten Zusammenhängen dem medN-Begriff, ähnlich wie dem nahe verwandten Begriff der medizinischen Indikation, die Funktion eines Steuerungsbegriffs zukommt. Überspitzt formuliert markiert medN denjenigen Bereich medizinischer Versorgungsleistungen, den Patienten aus medizinischen, ethischen und sozialrechtlichen Gründen sollen beanspruchen dürfen. Dabei scheint es sich auf den ersten Blick bei medN um einen objektiven ärztlichen terminus technicus zu handeln. Vor diesem Befund nun ist es bemerkenswert, dass der medN-Begriff sich als notorisch unscharf und interpretationsoffen entpuppt, so dass seine Tauglichkeit als Steuerungsbegriff bezweifelt werden muss. Insbesondere scheint der medN-Begriff inner- wie interkontextuell unterschiedlich verwendet und verstanden zu werden und vereint auf eine bisher nicht systematisch aufgeklärte Weise normative und deskriptive Elemente. Zudem bleibt er undurchsichtig mit Blick auf Art und Genese impliziter Werturteile. Diesen Mängeln will das im Folgenden beschriebene Projekt abhelfen. Zentrale Fragen, zu deren Beantwortung es beitragen soll, sind diejenigen nach: - den Umrissen der unterschiedlichen Verwendungsweisen des medN-Begriffs; - dem Zusammenspiel deskriptiver und normativer Begriffselemente; - der Plausibilität eines einheitlichen idealtypischen medN-Konzepts; - den pragmatischen und normativen Vorteilen und Gefahren eines medN-Steuerungsbegriffs. Mit den erwarteten Antworten lassen sich deutlichere Konturen für die substantiellen normativen Dissense über Professionalität, Autonomie und Paternalismus in der Patientenversorgung. Darüber hinaus erhoffen wir uns mehr Transparenz für gesundheits-politische und ethische Debatten um angemessene Versorgung und mehr Klarheit über Konsistenz und Hintergrundannahmen rechtlicher Vorgaben für den Leistungsumfang unseres solidarisch finanzierten Gesundheitssystems. Ob man den medN-Begriff präzisieren, interkontextuell vereinheitlichen oder in seinen Steuerungsfunktionen zugunsten treffenderer oder nur "unverbrauchterer" Begriffe aufgeben kann und sollte, wird sich erst am Ende des Projekts beantworten lassen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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