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Religiöses Recht in der Moderne. Zur kanonistischen Geltungstheorie zwischen theonomem Universalismus und ortskirchenkultureller Pluralität

Antragstellerin Professorin Dr. Judith Hahn
Fachliche Zuordnung Katholische Theologie
Förderung Förderung von 2016 bis 2018
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 320698277
 
Mit der These vom Ende des Naturrechts wird der Idee eines vorpositiven Normenbestands als Geltungsgrund von Recht in den aktuellen Rechtsbegründungsdebatten ein prekärer Status zugewiesen. Was in säkular-pluralen Gesellschaften nicht mehr überzeugt, spielt gleichwohl in der Rechtstheorie theonom fundierter Denksysteme eine tragende, wenn nicht mehr ungebrochene Rolle; denn während das Naturrechtsargument in einigen religiösen Rechtsordnungen einen zentralen Stellenwert hat, treten zunehmend auch in diesen mit der Naturrechtsbegründung verbundene Dissonanzen auf. Im Recht der katholischen Kirche stellen Akzeptanzprobleme und der rechtliche Wirksamkeitsverlust die kirchliche Begründungstheorie vor Herausforderungen. Mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit des Kirchenrechts fällt der Fundamentalkanonistik als wissenschaftlicher Reflexion kirchenrechtlicher Begründungsstrukturen die Aufgabe zu, nach Geltungszusammenhängen zu suchen, die die Glieder einer sich zunehmend pluralisierenden Kirche zu überzeugen vermögen. Insoweit sich Rechtstheoretikerinnen und -theoretikern des weltlichen wie des kirchlichen Rechts mit der Pluralität der Gesellschaft ein vergleichbares Denkproblem stellt, zeichnen sich parallele Denkbewegungen ab, die den Wert und die Leitungsfähigkeit von in pluralen Gemeinschaften erhobenen Geltungsansprüchen bewerten. Wie in den weltlich-rechtlichen gerät in der kanonistischen Debatte hierbei, wenn erst anfanghaft, das Kulturparadigma in den Blick, insoweit vermehrt nach einer Relevanz der Ortskirchen und der in ihnen lebendigen Ortskirchenkulturen bei der kirchlichen Rechtsentstehung und -anwendung gefragt wird. Einer positiven Bezugnahme auf den Geltungsgrund der Kultur steht jedoch im Weg, dass sich das Phänomen der kulturellen Differenz im kanonischen Rechtsdenken als ekklesiologisch herausfordernd erweist. Denn um der Glaubenseinheit willen zielt die kirchliche Rechtsbegründung darauf, im Kern der Rechtsordnung eine Rechtseinheit zu sichern, die den mit dem Glaubensgut verbundenen Wahrheitsanspruch schützt. In dieser Spannung aus ortskirchlicher Pluralitätserfahrung und ekklesialem Einheitsgebot, lokalem Differenzerleben und universalem Absolutheitsanspruch sind die rezenten kirchenrechtliche Geltungsfragen zu verorten. Zu überprüfen ist die Leistungsfähigkeit eines geltungstheoretischen Kulturbezugs in der kirchliche Rechtstheorie, der Vielheit und Einheit, Pluralität und Universalität sowie Kultur und Natur konstruktiv verbindet.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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