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Die Verjährung als Herausforderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen - Entwicklung eines Harmonisierungsvorschlags

Antragstellerinnen / Antragsteller Professor Dr. Walter Gropp; Professorin Dr. Gudrun Hochmayr
Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2018 bis 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 392065098
 
Die gegenwärtigen eklatanten Unterschiede der nationalen Verjährungsvorschriften sind in einem gemeinsamen Europa schwer zu begründen. Sie führen zu Friktionen bei der strafrechtlichen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund besteht das dringende Bedürfnis einer Harmonisierung der Verjährungsregeln in der EU, dem dieses Forschungsprojekt Rechnung trägt.Bereits in der grundsätzlichen Frage, ob Straftaten verjähren, besteht keine Einigkeit. So gilt im englischen Recht das Prinzip, dass Straftaten im Allgemeinen nicht verjähren. Dagegen sehen die Rechtsordnungen der meisten europäischen Staaten vor, dass nach Ablauf einer gewissen Zeit der staatliche Strafanspruch nicht mehr geltend gemacht werden kann. Dabei wird regelmäßig zwischen Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung differenziert. Die konkrete Ausgestaltung der Verjährungsregelungen unterscheidet sich erheblich. Das gilt für ihre Zuordnung zum materiellen Recht oder zum Prozessrecht, die Dauer der Verjährungsfristen und für die Frage, welchen Einfluss z.B. strafprozessuale Verfolgungshandlungen auf die reguläre Verjährungsfrist haben.Hieraus resultiert zunächst die Gefahr eines forum shopping durch die Strafverfolgungsbehörden. Die Verjährungsregeln erweisen sich zudem als Stolpersteine in der praktischen Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung. Einige Rechtsakte, wie der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl, lassen es zu, die Zusammenarbeit zu verweigern, wenn die Straftat nach den innerstaatlichen Vorschriften verjährt ist. Gravierende Unterschiede bei der Dauer der Verjährung erschweren die Akzeptanz der Ablehnungsgründe und können auf beiden Seiten zu Irritationen führen.Das Projekt, das auf drei Jahre angelegt ist und an der Schnittstelle zwischen materiellem Strafrecht und Strafprozessrecht liegt, soll erstmals die internationalen und europäischen Rahmenbedingungen für die Verjährung ausloten und die Verjährungsregelungen in ausgewählten zwölf EU- und zwei Nicht-EU-Staaten einem Rechtsvergleich unterziehen. Hierzu werden die Vorschriften von 14 Ländern systematisch aufbereitet, kritisch hinterfragt und auf ihre allgemeine Geeignetheit überprüft. Es gilt hierbei auch Regelungen zu berücksichtigen, die (wie der Einwand des Rechtsmissbrauchs) funktionale Äquivalente zur Verjährung sind. Auf dieser Grundlage wird der erste Regelungsvorschlag für eine Harmonisierung der Verjährung erarbeitet.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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