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Systemische Defizite im Menschenrechtsschutz von Migrant:innen: Der Interamerikanische und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Vergleich

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung seit 2022
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 458456362
 
Der Prozess der Vermenschenrechtlichung ist zugleich eine Geschichte des Bedeutungsgewinns supranationaler gerichtlicher Institutionen. Diese stellen nicht nur in konkreten Einzelfällen ex post individuelle Rechtsverletzungen fest, sondern intervenieren teilweise unmittelbar in politische und administrative Prozesse. Dies gilt auch für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte (IAGMR). Ein Grund für diese Entwicklung ist, dass Menschenrechtsverletzungen oft systemischer bzw. struktureller Art sind, d.h. sie haben eine gemeinsame Ursache und betreffen eine Vielzahl von Personen über einen längeren Zeitraum. Vor diesem Hintergrund wendet sich das TP den Fragen zu, welche dogmatischen Potentiale ein prozeduraler Ansatz mit Blick auf die Vermeidung systemischer Defizite im Sinne von good governance eröffnen kann und wie der EGMR und der IAGMR in ihrer Funktion als Gerichte mit systemischen Defiziten strategisch erfolgreich und zugleich in legitimer Weise umgehen können. Im Anschluss daran soll überprüft werden, inwieweit die so gewonnenen Erkenntnisse für die gegenwärtige kritische Diskussion zu Menschenrechten fruchtbar gemacht werden können.
DFG-Verfahren Forschungsgruppen
 
 

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