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Gemeineuropäisches Internationales Privatrecht. Grundlagen und Perspektiven einer Harmonisierung des IPR durch Wissenschaft und Lehre

Fachliche Zuordnung Privatrecht
Förderung Förderung von 2001 bis 2002
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 5342172
 
Das Internationale Privatrecht hat die Aufgabe, die Vielzahl nationaler Privatrechte zu koordinieren. Es ist heute ein überwiegend nationales Recht. Seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurden in 19 europäischen Staaten nationale IPR-Gesetze erlassen. Sie trugen, zusammen mit einer ebenfalls national ausgerichteten Rechtsprechung zu einer fortschreitenden Zersplitterung des europäischen IPR bei. Die Arbeit untersucht am Beispiel der außervertraglichen Schadenshaftung, inwieweit sich trotz nationaler Zersplitterung auch für diese Materie gemeinsame europäische Rechtsprinzipien feststellen lassen. Sie behandelt u.a. die grundsätzliche Anknüpfung der internationalen Delikte, insbesondere die Bedeutung des Parteiwillens; die Anknüpfung der sog. Distanzdelikte, vor allem in den Bereichen Umwelthaftung, Produkthaftung, Haftung für Persönlichkeitsverletzungen, im Wettbewerbsrecht und bei der Haftung für reine Vermögensschäden; die Voraussetzungen für Ausnahme von der Regelanknüpfung; den Anwendungsbereich des Deliktstatuts und Fragen der Qualifikation; den Einfluß konkurrierender internationaler Zuständigkeiten. Die Arbeit berücksichtigt die Rechtsordnungen von mehr als 30 europäischen Staaten. Auf der Grundlage der gesamteuropäischen Bestandsaufnahme entwickelt er Perspektiven für ein gemeineuropäisches IPR. Ziel ist es, die wissenschaftliche Vorbereitung für einen Unterricht der Materie aus einer von vornherein europäischen Perspektive zu leisten. Längerfristig soll durch eine europäisch ausgerichtete Lehre zu einer behutsamen, wissenschaftlich fundierten Harmonisierung des IPR in Europa beigetragen werden.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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