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Private International Law of Security in Movables - Comparative Analysis
Antragsteller
Professor Dr. Heinz-Peter Mansel
Fachliche Zuordnung
Privatrecht
Förderung
Förderung von 2008 bis 2009
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 110775744
Die Wirksamkeit eines Mobilarsicherheitsrechts ist bei grenzüberschreitenden Sicherungsaufgaben oft nicht gewährleistet. Grund dafür sind große Unterschiede der Rechtsordnungen im materiellen Sachenrecht und die Begünstigung eines Statutenwechsels durch Anwendung des Sachenrechts des jeweiligen Belegenheitsstaats (lex rei sitae actualis).Das Forschungsprojekt ist kollisionsrechtsvergleichend. Es will den Stand der international- privatrechtliche Behandlung von dinglichen Mobiliarsicherheiten und die damit verbundenen Methodenfragen der Transposition und Substitution im materiellen Recht kritisch würdigen, um Regelungsprinzipien zu erarbeiten, welche die Rechtssicherheit im internationalen Kreditsicherungsrecht erhöhen. Zu diesem Zweck werden die IPR-Normen jüngerer nationaler Kollisionsrechtskodifikationen, etwa des niederländischen Gesetzes zum internationalen Sachenrecht (2008), und neuere einheitsrechtliche Musterregelungen analysiert wie die – in der Literatur bislang wenig behandelt - Kollisionsrechtsvorschläge des UNCITRAL Legislative guide on secured transactions und des Model Inter-American Law on Secured Transactions (Organization of American States -OAS) sowie das interlokale und das – gleichfalls bisher wenig untersuchte – neue internationale Privatrecht des Art. 9 US Uniform Commercial Code n.F.. Sie sind alle durch die beginnende Ausdifferenzierung der Verweisungsregeln des internationalen Mobiliarsachenrechts gekennzeichnet.Die allgemeine Resolution des Institut de Droit International (2007) über Substitution and Equivalenz in Private International Law wird in der Untersuchung genutzt, um methodische Einpassungsgrundsätze zu erarbeiten, die nationale oder transnationale Gesetzgeber oder Gerichte leiten sollten, wenn sie insbesondere im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht fremde Sicherungsrechte in andere Rechtsordnungen einpassen müssen. Das Projekt nimmt auch die durch die EG-Grundfreiheiten geschaffenen rechtlichen Besonderheiten des europäischen Binnenmarkts in den Blick und fragt, ob ein primärrechtlicher Anerkennungsgrundsatz besteht und was seine Auswirkungen im Kollisionsrecht sind. Das Projekt beschränkt sich somit nicht auf das deutsche autonome und das für Deutschland geltende staatsvertragliche Kollisionsrecht.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen