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Sicherheitsrecht: Die Gewährleistung innerer Sicherheit als Herausforderung für das Öffentliche Recht

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 119643211
 
Die staatliche Aufgabe der Gewährleistung innerer Sicherheit ist Entwicklungen unterworfen, die als Entgrenzungen beschrieben werden können. Hierunter ist die Überwindung räumlicher Grenzen im Bundesstaat, in der Europäischen Union oder in der internationalen Staatengemeinschaft ebenso zu verstehen wie die Auflösung funktionaler und institutioneller Trennungen. Beispiele für Entgrenzungen sind die Fragen nach der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden, von Nachrichtendiensten und Polizei, der Zulässigkeit militärischer Einsätze im Innern oder der Abgrenzung von Repression und Prävention. Die europäische und internationale Sicherheitsverwaltung kommt als ein Überbau hinzu, der die traditionelle alleinige Zuständigkeit der Staaten für ihre innere Sicherheit zumindest partiell überwindet. Mit dem Fokus auf diese Aufweichungen vertrauter Grenzziehungen wird das deutsche, europäische und internationale Sicherheitsrecht untersucht und auf seine Vereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundanforderungen geprüft. Das Ziel der Arbeit ist es, die alten und neuen Elemente einer sicherheitsrechtlichen Dogmatik herauszuarbeiten, die sich zu einer rechtlichen Rahmenordnung für die Sicherheitsgewährleistung zusammenfügen lassen. Das Polizeirecht hat sich – in seinen verfassungsrechtlichen Grundlagen ebenso wie in seinen verwaltungsrechtlichen Instituten – immer wieder als fähig erwiesen, auf neue Herausforderungen zu reagieren. Mit gebotener Umsicht sollte das auch im Blick auf die aktuellen Entwicklungen gelingen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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