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Die Funktionen der Rechtsverordnung

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2005 bis 2006
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 13593888
 
Gegenstand der vorliegenden Abhandlung ist die Rechtsetzungsform der Rechtsverordnung in ihren verwaltungsrechtlichen Ausprägungen und verfassungsrechtlichen Grundlagen. Die wissenschaftliche Behandlung der Rechtsverordnung wird in methodischer, dogmatischer und theoretischer Hinsicht auf eine neue Stufe gehoben: Das Aufgaben- und Leistungsprofil exekutiver Rechtsetzung wird aufruhend auf der Dogmatik des Art. 80 Abs. l GG rekonstruiert als das Resultat gesetzgeberischer Funktionszuordnungen. Über die systematische Analyse der Funktionen der Rechtsverordnung unter den Bedingungen gegenwärtigen Staatshandelns (technologische Umbrüche, strukturelle Ungewissheit, verstetigte Internationalisierung) hinaus gelingt die Entwicklung weiterführender Theorieelemente: Gezeigt werden Grundmodus und Steuerungsmodus (Primärfunktionen und Sekundärfunktionen), originärer Bereich und eigenständiges Leistungsprofil der Rechtsverordnung. Die Konfrontation der einfachgesetzlichen Handhabung der Rechtsverordnung mit dem Verfassungsrahmen exekutiver Rechtsetzung eröffnet vielfältige Erkenntnisse im Blick auf Stand und Perspektiven der Dogmatik exekutiver Rechtsetzung, die Abgrenzbarkeit staatlicher Handlungsformen sowie bundesstaatliche, europarechtliche und erkenntnistheoretische Fragestellungen. Die systematische Analyse der gesetzgeberischen Handhabung der Verordnungsgebung und ihrer verfassungsrechtlichen Determinierung wird sukzessive erweitert zum Ansatz einer Rechtsetzungsorganisationslehre (Theorie des Regulatory Choice). Leitmotiv ist dabei die Rekonstruktion der Rechtsverordnung als Rechtsform spezifischer Rationalitätsgarantien.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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