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Unternehmenseffizienz als Rechtkategorie

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2010 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 158334762
 
Die bisherigen Untersuchungen zur Implementierung ökonomischer Effizienzvorstellungen im Recht legen eine gemeinwohlorientierte Sicht zugrunde. Effizienz wird als Regelungsziel staatlichen Handelns begriffen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Wirtschaftsteilnehmer werden dabei „nur“ reflexiv erfasst. Daneben kann „Effizienz“ aber auch noch aus einem anderen Blickwinkel betrachtet werden: dem des einzelnen Unternehmens. Anlass für einen solchen Perspektivwechsel ist die Inkorporation des Begriffs in Normen des nationalen wie des europäischen Rechts. Durch die hiermit verbundene Juridifizierung wird das Effizienzkriterium zunehmend als direkte Handlungsanforderung gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aktiviert. Sie selbst sind unmittelbare Adressaten und Promotoren eines einzelwirtschaftlichen Effizienzgebots, hinter dem das gesamtwirtschaftliche Regelungsziel der Allokationseffizienz stehen kann. Die Analyse dieser noch weithin „unentdeckten“ Dimension der Effizienz bildet den Kern des Vorhabens. Als repräsentative Referenzgebiete sollen das Regulierungsrecht, das EG-Kartellrecht und das Umweltrecht herangezogen werden. Ziel ist die Etablierung einer innovativen und interdisziplinären Rechtskategorie der „Unternehmenseffizienz“. Durch die Auflösung des Spannungsverhältnisses von Unternehmenseffizienz und Unternehmerfreiheit soll zudem ein Beitrag zur allgemeinen Debatte über die Grenzen der Rezeptionsfähigkeit ökonomischer Erkenntnisse im Recht geleistet werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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