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Politisches Strafrecht und Staatsschutzrecht im Kölner OLG-Bezirk von den 1940er bis zu den 1960er Jahren

Fachliche Zuordnung Neuere und Neueste Geschichte (einschl. Europäische Geschichte der Neuzeit und Außereuropäische Geschichte)
Grundlagen des Rechts und der Rechtswissenschaft
Förderung Förderung von 2009 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 163953559
 
Im Zentrum des Projekts steht das 1. Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 und damit die Frage, in-wieweit Deutungsmuster des Kalten Krieges, aber auch Kontinuitätslinien aus der Zeit vor 1945 die justizielle Vergangenheitspolitik und den Aufbau einer demokratischen Justiz prägten. Das extensiv angelegte Staatsschutzrecht, das erkennbar autoritären Staatskonzepten verpflichtet war und die Strafbarkeit politischen Handelns weit auslegte, verlagerte den Zeitpunkt staatlichen Eingreifens deutlich nach vorne. Durch die definitionsoffenen Begriffe des politischen Strafrechts verfügten Richter und Staatsanwälte über erhebliche Handlungsspielräume, um die potentielle Gefährdung des Staates oder die politische Gesinnung von Beschuldigten einzuschätzen. Untersucht werden sollen daher die Judikatur in ihrer Argumentation sowie der Prozess der Strafverfolgung. Eingebettet sind diese engeren Fragestellungen in breiter angelegte Fragen wie etwa nach dem zeitgenössischen Wissen über ‚den Kommunismus?, das die Verfahren transportierten beziehungsweise neu herstellten, nach politisch motivierten Verfahren vor 1951 oder nach der "Überschreibung" der NS-Vergangenheit durch den Ost-West-Konflikt. Nachgegangen werden soll aber auch der Funktion des justiziellen Antikommunismus als Katalysator der Systemintegration und der allmählichen Akzeptanz westlich-demokratischer Werte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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