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Kunstautonomien. Luhmann und Bourdieu.

Antragsteller Dr. Christian Hartard
Fachliche Zuordnung Kunstgeschichte
Förderung Förderung von 2010 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 164958016
 
Fast gleichzeitig (1992 und 1995) haben Niklas Luhmann und Pierre Bourdieu ästhetische Theorien vorgelegt, die im Kern um das Problem der Kunstautonomie kreisen. Beide Ansätze distanzieren sich von künstlerischen Selbstbeschreibungen, die das Ästhetische jenseits der Gesellschaft ansiedeln wollen – etwa als ihren kritischen Spiegel oder gar einen utopischen Gegenentwurf. Sie bestehen vielmehr darauf, dass Kunst eben durch ihre Autonomie gesellschaftlich wird, weil noch im abstraktesten Formenspiel des Kunstwerks immer auch ein Abdruck der sozialen Wirklichkeit aufbewahrt ist. Für Luhmann wiederholen sich allgemein-gesellschaftliche Ordnungsstrukturen in der autonomen Ordnung des Kunstwerks; die Freiheit der ästhetischen Form erhält mithin die soziale Funktion, zum Gebrauch der eigenen Handlungsfreiheit zu ermutigen. Bourdieu dagegen interessiert, wie sich soziale Machtverhältnisse in die Form des Kunstwerks einlagern, durch die Kraft des schönen Scheins aber verschleiert und gerechtfertigt werden. Luhmanns Idee einer sozialen Emanzipation durch die Kunst findet sich bei Bourdieu deshalb durch die Forderung ersetzt, gerade in der Emanzipation von der Kunst gesellschaftliche Handlungsspielräume zu erkennen. Problematisch erscheint an beiden Entwürfen, dass sie letztlich fast ohne Kunst auszukommen scheinen, indem sie das Schöne lediglich als illustrierenden Beweis ihres je eigenen Gesellschaftsmodells benutzen. Der Eigensinn des unmittelbar körperlich präsenten Kunstwerks geht dabei verloren. Wo aber intellektuelle Erkenntnis von ästhetischer Erfahrung abgetrennt wird, dort verkümmert auch die soziale Funktion des Kunstwerks. Und die Frage müsste sein: was die Gesellschaft von einer Kunst lernen kann, deren Werke sich nicht darin erschöpfen, in ästhetische Form gebrachte Gesellschaftstheorie zu sein.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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