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Das Erbrecht in Babylonien und Assyrien nach keilschriftlichen Quellen des 3. und 2. Jahrtausends v.Chr.

Fachliche Zuordnung Ägyptische und Vorderasiatische Altertumswissenschaften
Förderung Förderung von 2010 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 169125060
 
Für das Erbrecht in Babylonien und Assyrien (3. bis 1. Jt. v. Chr.) liegt reiches keilschriftliches Quellenmaterial in Form von sog. Gesetzen und Privaturkunden vor. Eine grundlegende diachrone Studie zu den Erbrechtsverhältnissen dieser Regionen Mesopotamiens im 1. Jt. v. Chr. durch Dr. C. Wunsch steht kurz vor dem Abschluss. Für das 3. und 2. Jt. v. Chr. fehlt eine solche monographische Darstellung bislang gänzlich; selbst für einzelne Perioden liegen kaum zusammenfassende Arbeiten vor. Das Ziel ist daher, die erbrechtlichen Regelungen in Babylonien und Assyrien anhand von Gesetzesbestimmungen und durch Urkunden dokumentiertes Gewohnheitsrecht vergleichend darzustellen und Entwicklungslinien aufzuzeigen. Anhand der Privaturkunden kann ermittelt werden, wie Erbteilungen realisiert wurden, welchen Umfang Erbschaften erlangten, welchen Einfluss der Teilungsmodus auf die Familienstruktur und die ökonomischen Ressourcen der nächsten Generation hatte und mit welchen Heiratsstrategien die Effekte der Erbteilungen kompensiert wurden. Daneben erlauben die Quellen auch bemerkenswerte Einblicke in die Handhabung des nicht regelhaften Erbfalles (u.a. im Kontext unehelicher, bigamischer, formloser Gemeinschaft; bei Verwitwung der Mutter; Enterbung). Über die Betrachtung der Urkunden im Archivzusammenhang wird weiterhin erkennbar, wie und in welchem Maße die übliche Erbfolge umgangen werden konnte (so etwa durch Schenkungen, Vermögensübertragungen auf den Todesfall, Überspringen einer Generation, Adoption). Bei den genannten Verfügungen ist nicht zuletzt der Spielraum des Erblassers zu prüfen. Über rechtshistorische Aspekte hinaus ist die Arbeit somit interdisziplinär ausgerichtet und wird grundlegende Erkenntnisse zu sozialökonomischen und demographischen Fragestellungen erbringen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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