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Völkerrechtliche Verträge und spätere Praxis - Treaties and subsequent practice

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2010 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 169492038
 
Völkerrechtliche Verträge sollen dynamische internationale Verhältnisse regeln. Ihre formelle Änderung erfordert jedoch meist die Zustimmung aller Vertragsparteien und das Durchlaufen langwieriger Verfahren. Viele Vertragsregime stehen heute unter Anpassungs- und Legitimationsdruck (z.B. UN-Charta, Genfer Konventionen, Seerechtskonvention). Eine Möglichkeit, einen Teil dieses Drucks ohne formelle Änderung aufzufangen, ist die evolutive Interpretation. Sie wird besonders im Rahmen europäischer Rechtsregime (EMRK, EU) praktiziert. Eine andere Möglichkeit ist die anerkannte völkerrechtliche Auslegungsmethode nach Maßgabe der „späteren Praxis der Vertragsparteien. Mit dem beantragten Projekt sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Berücksichtigung späterer Praxis bei völkerrechtlichen Verträgen ermittelt werden. Dies soll auf der Grundlage einer empirisch-vergleichenden Untersuchung geschehen. Sie soll klären, welche Formen späterer Praxis es 0,% wie diese rechtlich zu würdigen sind, welche Rolle sie im Verhältnis zu anderen völkerrechtlichen Anforderungen spielen und welche Grenzen sich für ihre Berücksichtigung aus Gesichtspunkten der Rechtssicherheit und der Legitimität ergeben.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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