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Tierrecht und Strafen im "Gesetz zur Abwehr der Dämonen" (Vidçvdâd, Kapitel 13-15). Kritische Edition des Avesta- und Pahlavi-Textes auf der Grundlage neuentdeckter Handschriften mit Transliteration, Transkription, Übersetzung, Kommentar und Glossar.

Fachliche Zuordnung Islamwissenschaft, Arabistik, Semitistik
Förderung Förderung von 2010 bis 2013
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 169903502
 
Der altiranische Avesta-Text Vīdēvdād („Gesetz zur Abwehr der daēuua- [Dämonen]“), eine der wichtigsten Quellen für die Erforschung des Zoroastrismus der alt- sowie der mitteliranischen Periode, ist in der Sasanidenzeit (3.–7. Jh.) ins Mittelpersische (Pahlavi) übersetzt und mit Glossen sowie ausführlichen Kommentierungen versehen worden. Die Pahlavi-Version ist von besonderem Interesse, da sie erstens die älteste mittelpersische Übertragung eines Avesta- Textes darstellt und somit für die sprachhistorische Rekonstruktion des Mittelpersischen von großer Bedeutung ist, zweitens die Kommentierungen komplexe theologische, rituelle und juristische Fragestellungen behandeln, die zahlreiche, noch ungenügend erforschte Bereiche der Sasanidengesellschaft beleuchten. Aufgrund des hohen Schwierigkeitsgrades der Materie hat diese Quelle bis vor kurzem noch keine ernstzunehmende wissenschaftliche Bearbeitung erfahren. Erst in den neunziger Jahren des 20. Jh. wurde von dem Antragsteller Alberto Cantera eine neue kritische Ausgabe mit Übersetzung und Kommentar des Avesta- und Pahlavitextes begonnen (u.a. im Rahmen des DFG-Projektes „Vīdēvdād, Kapitel 5–8“; s.a. www.videvdad.com und www.avesta-archive.com). Diese Arbeit soll auf der Grundlage einer neuen Textedition, die auf neugefundenen Handschriften basiert, im beantragten Projekt fortgesetzt werden. Die Kapitel 13–15 behandeln vorwiegend das zoroastrische Tierrecht und die mit Verstößen verbundenen Strafen. Die Auswertung soll erstmalig das juristische technische Vokabular erfassen und die rechtlichen Ausführungen in den größeren Zusammenhang der zoroastrischen und sasanidischen Jurisprudenz stellen.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Internationaler Bezug Spanien
 
 

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