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International Corporate Taxation and Multinational Firm Structures

Subject Area Accounting and Finance
Term from 2010 to 2017
Project identifier Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Project number 171282532
 
Final Report Year 2018

Final Report Abstract

Grenzüberschreitende Beteiligungsstrukturen können die Besteuerungsgrundlagen eines Konzerns stark verändern auch ohne dass die Produktion verlagert wird. Im Zentrum des Forschungsprojekts standen die Möglichkeiten der Konzerne, internationale Beteiligungsstrukturen steueroptimierend einzusetzen. Anhand von detaillierten Daten zur Beteiligungsstruktur von internationalen Konzernen wurde der Einfluss des internationalen Steuerrechts auf die Bildung bestimmter Konzernstrukturen einer empirischen Überprüfung unterzogen. Dazu wurden schwerpunktmäßig Daten aus der Microdatabase Direct Investments (MiDi) der Deutschen Bundesbank analysiert. Für einige Teilprojekte musste jedoch auch auf andere geeignete Daten zurückgegriffen werden, um Fragestellungen besser zu adressieren. Das Arbeitsprogramm gliederte sich in drei miteinander verbundene Themenbereiche. Im ersten Teil des Projekts wurden steuerliche Determinanten von internationalen Konzernstrukturen analysiert. Es konnte insbesondere gezeigt werden, dass sowohl von den lokalen steuerlichen Regelungen wie der Höhe der Körperschaftsteuern und von Regelungen zur Verlustverrechnung als auch von steuerlichen Einzelregelungen der grenzüberschreitenden Besteuerung signifikante Wirkungen auf die Ausbildung von internationalen Konzernstrukturen ausgehen. So konnte z.B. gezeigt werden, dass die Standortwahl für Marken und Warenzeichen vom internationalen Steuersatzgefälle determiniert wird und dass die Minimierung der Ausschüttungssteuern unter Ausnutzung von Doppelbesteuerungsabkommen die Konzernstrukturen determiniert. Somit lassen sich zwei grundlegende Zielsetzungen der internationalen Steuerplanung unterscheiden: zum einen die Schaffung von Anknüpfungspunkten für die Gewinnverlagerung und zum anderen die Etablierung von Beteiligungsstrukturen zur Minimierung von Ausschüttungssteuern. Der zweite und dritte Teil des Arbeitsprogramms hat sich daher mit Konsequenzen einer optimierten Konzernstruktur im Hinblick auf Gewinnausweisverlagerungen und reduzierte Ausschüttungssteuern für nachgelagerte Entscheidungen über Finanzierung und Investitionsumfang befasst. Es konnte gezeigt werden, dass die Konzernstruktur deutlich Einfluss auf die Gewinnverlagerung durch konzerninterne Finanzierungsstrukturen und durch Verrechnungspreise nimmt. Dabei wurde die Wirksamkeit von steuerliche Restriktionen wie Unterkapitalisierungsvorschriften und Verrechnungspreisvorschriften belegt. Es konnte nachgewiesen werden, dass sich Restriktionen der Gewinnverlagerung auch negativ auf den Investitionsumfang an Standorten mit hoher nominaler Steuerbelastung auswirken. Im Hinblick auf Steuern auf konzerninterne Ausschüttungen legen die Befunde es nahe, dass nach einer Senkung von Ausschüttungssteuern, wie aktuell durch die US-Steuerreform vollzogen, langfristig mehr investiert wird, kurzfristig aber erst einmal Gewinnausschüttungen nachgeholt und korrespondierend Finanzanlagen aufgelöst werden.

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