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Die Entwicklung einer Verfahrensordnung für ein noch zu schaffendes globales Insolvenzgericht, aus dem künftig ein Insolvenzrecht für Staaten hervorgehen soll.

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2010 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 171745176
 
Die Globalisierung macht es unabdingbar, dass die Situation überschuldeter Staaten einem transparenten, fairen und rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechenden Verfahren unterworfen wird. Zwar ist eine „Kanonenboot-Politik zur Eintreibung von staatlichen Schulden seit etwa 100 Jahren völkerrechtlich verbrämt; doch den stattdessen seit gut 50 Jahren angewendeten Mechanismen des sog. Pariser (später dann auch Londoner) Clubs haftet der Makel gutsherrlicher Gunst- oder Missgunstbezeugung an. Gleichwohl ist von juristischer Seite eine Alternative hierzu, soweit ersichtlich, niemals entwickelt worden. Es war vielmehr in erster Linie die Zivilbevölkerung (also NROs), die diesen Missstand angeprangert und verbesserte Mechanismen verlangt hat. Als Argentinien Anfang dieses Jahrtausends einen Staatsbankrott erlitt, nahm sich der Internationale Währungsfonds (IWF) des Themas an und schlug ein Insolvenzverfahren für Staaten (Sovereign Debt Restructuring Mechanism = SDRM) vor, wurde aber in seinen grundsätzlich förderungswürdigen Bestrebungen 2003 aus politischen Gründen gestoppt. Seither werden vertragsrechtliche Alternativen in der Praxis verwendet, denen freilich allesamt eine fehlende Balance anhaftet. Das hier beantragte Projekt will vor diesem Hintergrund einen konkreten Vorschlag für ein praktisch realisierbares Insolvenzverfahren erarbeiten - einschließlich der Möglichkeiten, wie dieses Ziel vielleicht erreicht werden könnte.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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