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Verjährung im Strafrecht unter rechtstheoretischer, rechtshistorischer und rechtsdogmatischer Perspektive.

Fachliche Zuordnung Strafrecht
Förderung Förderung von 2010 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 174271990
 
Während die Frage nach der Begründung einer staatlichen Strafe in nahezu jedem strafrechtlichen Lehrbuch ausführlich diskutiert und theoretisch fundiert wird, wird das Problem eines zeitlichen Endes des Rechts zu strafen meist nur am Rande behandelt. Die Suche nach einer theoretischen Begründung der Verjährung als zeitlicher Grenze staatlicher Macht wird in der jüngeren Vergangenheit kaum noch unternommen und die Antwort hierauf regelmäßig auf Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte begrenzt. In diesem Projekt soll das Rechtsinstitut der Verjährung im Strafrecht umfassend diskutiert und analysiert werden. Dazu sollen im ersten Teil der Untersuchung die philosophisch-rechtstheoretischen Grundlagen der Verjährung dargestellt und ein Versuch ihrer Klärung unternommen werden. Im sich anschließenden zweiten Teil wird die Geschichte des Verjährungsdiskurses behandelt, wobei der Schwerpunkt auf die Gesetzgebungsarbeiten und Reformdiskussionen gelegt wird. Hinzu kommt im dritten Teil eine Sichtung des rechtsvergleichenden Materials. Aus diesen drei grundlagenbezogenen Abschnitten sollen im vierten und letzten Teil Folgerungen für die dogmatische Struktur der Verjährung im geltenden Recht und einzelne rechtliche Fragestellungen gezogen werden.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
Beteiligte Person Professor Dr. Thomas Vormbaum
 
 

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