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Vermeidung und Beilegung von Konflikten zwischen nationalen Strafgewalten in der Europäischen Union.
Antragsteller
Professor Dr. Martin Böse
Fachliche Zuordnung
Öffentliches Recht
Förderung
Förderung von 2010 bis 2014
Projektkennung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 178566687
In der globalisierten Welt beschränken sich strafrechtlich relevante Sachverhalte mit grenzüberschreitenden Bezügen längst nicht mehr auf den Bereich der organisierten Kriminalität, sondern sind angesichts der zunehmenden Mobilität der Gesellschaft und der wachsenden Bedeutung des Internet zu einem verbreiteten Phänomen geworden. Der einzelne Bürger wird auf diese Weise mit dem Strafrecht mehrerer Staaten konfrontiert, wonach dasselbe Verhalten unter Umständen aufgrund unterschiedlicher kriminalpolitischer Wertungen zum Teil als strafbar, zum Teil als straflos angesehen wird, und ist infolgedessen der Gefahr ausgesetzt, in mehreren Staaten zugleich strafrechtlich verfolgt zu werden. In der Europäischen Union als einem „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen" (Art. 3 des Vertrages über die Europäische Union) ist der derzeitige Rechtszustand besonders prekär, zumal mit den neuen Instrumenten der strafrechtlichen Zusammenarbeit (Europäischer Haftbefehl) die Möglichkeiten zur Ausübung der nationalen Strafgewalt erweitert wurden; zugleich bietet die Union als Rechts- und Wertegemeinschaft aber auch einen rechtlichen Rahmen für eine wechselseitige Beschränkung der nationalen Strafgewalt auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens. Die geplante Untersuchung soll daher der Frage nachgehen, ob ein Konflikt nationaler Strafgewalten bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens vermieden bzw. gelöst werden kann, indem die Strafgewalt der Mitgliedstaaten durch eine Harmonisierung des Strafanwendungsrechts begrenzt wird. In einem zweiten Schritt soll auf dieser Grundlage ein verfahrensrechtlicher Mechanismus zur Koordinierung nationaler Strafverfahren entwickelt werden.
DFG-Verfahren
Sachbeihilfen