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Christliche Sittenlehre Schleiermachers

Antragsteller Professor Dr. Hermann Peiter (†)
Fachliche Zuordnung Evangelische Theologie
Förderung Förderung von 2010 bis 2011
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 179097931
 
Auf wesentliche Fragen ist H. Rosenau in seiner beigefügten gutachterlichen Stellungnahme (S. 2) eingegangen. Eine Zusammenfassung bieten mein Inhaltsverzeichnis und 2 Übersichten (Anlage 7, S. III-XIV. 623-633). Was bedeutet “Christliche Sittlichkeit”? Auf Grund seiner Paulus-Deutung antwortet Schleiermacher: Freiheit vom Gesetz, nicht nur vom mosaischen, sondern vom moralischen Gesetz überhaupt. Er distanziert sich von einer imperativen, durch Kant, Fichte und später durch Kierkegaard bestimmten Ethik. Sittlichkeit ist Liebe. Durch Fordern lässt Liebe sich nicht erzeugen. In 1. Korinther 13, 4-7 wird vielmehr beschrieben, wie sie ist und was sie tut. Eine schlichte Beschreibung dessen, wie der irdische Jesus sich verhalten hat, lässt mit Geboten sich schwerlich überbieten. Schleiermacher sieht in jedem Handeln drei wesentliche Elemente und unterscheidet - gemäß dem jeweils dominierenden Element - 1. das gegenwirkende (reinigende) Handeln (z. B. Kirchenverbesserung; Strafjustiz), 2. das positiv wirksame ( verbreitende) Handeln (Glaubensvermittlung an Nichtchristen; Erwirtschaftung eines Überschusses zugunsten benachteiligter Weltregionen) und 3. das darstellende (nicht erfolgsorientierte) Handeln (sich als christliche Gemeinde zu erkennen geben; Sport, so er einen spielerischen Charakter hat; Kultur). Die drei Elemente ergänzen sich. So gehört zum Strafvollzug im Gefängnis ein darstellendes Element - der Gottesdienst. In der Todesstrafe sieht Schleiermacher eine Missachtung des Versöhnungswerkes Christi und einen Beweis des politischen Unvermögens. In seiner politischen Wachheit macht er die Gesellschaft verantwortlich für die Befreiung und Bildung der damals bildungsfernen Schicht, der, wie er sich ausdrückt, in den Mechanismus der Bearbeitung der äußeren Natur versklavten Klasse.
DFG-Verfahren Publikationsbeihilfen
 
 

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