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Die Wahlkapitulationen der römisch-deutschen Könige von 1519 bis 1792 (Wahlkapitulationen und Kollegialschreiben)

Fachliche Zuordnung Frühneuzeitliche Geschichte
Förderung Förderung von 2010 bis 2014
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 185413613
 
Verfassungen, im modernen Sinn und Sprachgebrauch, gibt es erst seit der Verabschiedung der Verfassung von Virginia 1776 und der ersten amerikanischen Bundesverfassung 1787. Für die vormoderne Epoche sind die Wahlkapitulationen, Verträge zwischen den privilegierten Wählern und den künftigen Herrschern, für die geistlichen und weltlichen Wahlstaaten Europas zentrale verfassungsgeschichtliche Dokumente.Außer im Heiligen Römischen Reich und in den geistlichen Staaten gab es sie in der Republik Venedig, in Böhmen, Ungarn, Dänemark, Schweden und Polen. Die Wahlkapitulationen, die seit Beginn der Neuzeit jedes Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation vor seiner Krönung zu beschwören hatte, bieten Einsichten für die politische, Rechts-, Verfassungs- und Kirchengeschichte des Alten Reiches und damit der europäische Geschichte. Sie waren gleichermaßen das jeweils aktuellste Grundgesetz dieses Reiches und eine Art Regierungsprogramm, das von den Kurfürsten im Namen des künftigen Reichsoberhauptes formuliert wurde. Sie definierten die Grenzen der Hoheitsgewalt der Könige und spiegeln die Zielsetzungen seiner kurfürstlichen Wähler, die auf den Ausbau ihrer landesherrlichen Gewalt zielten. Mit den Kollegialschreiben schufen sich die Kurfürsten ein zusätzliches Instrument, ständische Forderungen zu artikulieren. Die historisch-kritische Edition wird mit den 17 Wahlkapitulationen, mit Kurfürstlichen Kollegialschreiben sowie den Protokollen exemplarischer Wahlen (1558, 1658, 1742, 1790) zentrale Quellen zur deutschen und europäischen Geschichte erstmals in verlässlicher Weise zur Verfügung stellen. Durch Volltext- und Index-Suchmöglichkeiten werden diese Quellen für vielfältige Fragestellungen und Disziplinen weit über das Fach Geschichte hinaus erschlossen. Neben die digitale Edition tritt eine gedruckte Ausgabe, die zum Standard wissenschaftlicher Bibliotheken und Archive zählen wird.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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