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Gefährlichkeit von Strafentlassenen nach langen Jugendstrafen - ein empirischer Beitrag zur nachträglichen Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafe

Fachliche Zuordnung Kriminologie
Förderung Förderung von 2011 bis 2017
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 186940966
 
Das Institut der nachträglichen Sicherungsverwahrung (nSV) bei Verurteilung nach Jugendstrafrecht in § 7 II Jugendgerichtsgesetz (JGG) wurde durch Gesetz vom 12.7.2008 ohne kriminologische Begleitforschung in das JGG aufgenommen – obwohl sie die eingriffsintensivste Maßnahme ist, die das Jugendstrafrecht und auch insgesamt das Strafrecht kennt. Anliegen des Forschungsvorhabens ist es, grundlegende Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Strafentlassenen nach langen Jugendstrafen zu gewinnen. Damit soll zugleich abgeschätzt werden, welche potentielle Klientel für eine nSV nach Jugendstrafe (auch über den engen Anwendungsbereich des § 7 II JGG hinaus) in Frage käme, und ob die nSV nach Jugendstrafe unter dem Gesichtspunkt deliktsspezifischer Gefährlichkeit überhaupt angezeigt erscheint. Hierzu wird eine bundesweite Analyse von Bundeszentralregisterauszügen sowie Straf- und Gefangenenpersonalakten von jungen Tätern durchgeführt, die wegen eines gefährlichen Gewalt- oder Sexualdeliktes zu einer mindestens fünfjährigen Jugendstrafe verurteilt wurden und diese voll verbüßt haben. Ein Vergleich von einschlägig Rückfälligen mit Nicht- Rückfälligen bzw. nicht einschlägig Rückfälligen ermöglicht zudem, bestehende kriminologische Unterschiede zwischen den Gruppen herauszuarbeiten sowie Risikofaktoren, die für eine Gefährlichkeit nach Haftentlassung sprechen, zu benennen. Außerdem wird eine Befragung der Landesjustizverwaltungen und des Personals der Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Hierdurch wird geklärt, wie der Justizvollzug auf die Einführung des § 7 II JGG reagiert hat und in welchen Maßnahmen und strukturellen Neuerungen sich die nSV nach Jugendstrafe niederschlägt.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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