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Gesundheitsdatenschutzrecht: Aufarbeitung und Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung und Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Fachliche Zuordnung Öffentliches Recht
Förderung Förderung von 2011 bis 2015
Projektkennung Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) - Projektnummer 191697323
 
Gesundheitsdaten enthalten Informationen über den Gesundheitszustand eines Menschen. Sie werden in zahlreichen Lebensbereichen erhoben und genutzt, nicht nur im Arzt-Patienten-Verhältnis, sondern auch zur Begründung und Beendigung von Arbeits- und Versicherungsverhältnissen, in der medizinischen Ausbildung und Forschung ebenso wie im Hochleistungssport zur Bekämpfung des Doping oder etwa zum Schutz von Kindern vor Gewalt. Auf der einen Seite bilden die in den Gesundheitsdaten gespeicherten Informationen auf allen diesen Feldern wichtige Handlungs- und Entscheidungsgrundlagen; auf der anderen Seite bedürfen sie rechtlichen Schutzes vor unbefugter Erhebung und Verwendung. Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Gesundheitsdaten sind indes äußerst unübersichtlich und nur schwer zugänglich, nicht zuletzt, weil sie auf zahlreiche Einzelgesetze verteilt sind. Die rechtswissenschaftliche Forschung hat den Gesundheitsdatenschutz bisher nur in Teilbereichen und auch dort zum Teil nur rudimentär erschlossen, weil die Materie im Schnittfeld diverser Rechtsgebiete angesiedelt ist. Das Forschungsvorhaben möchte diese Lücke schließen, indem es die relevanten sozial-, gesundheits- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen mit dem Verfassungsrecht der informationellen Selbstbestimmung verknüpft und Vorschläge für ein Gesundheitsdatenschutzrecht erarbeitet, das das grundrechtliche Spannungsfeld zwischen Wissen und Nichtwissen über Gesundheitsdaten aufarbeitet.
DFG-Verfahren Sachbeihilfen
 
 

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